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PC & Internet Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

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Internet Service Provider dürfen derzeit die Identitäten bei Klagen gegen Tauschbörsennutzer in Österreich nicht herausgeben. Dem Hagenberger Professor für IT-Recht und Rechtsanwalt Peter Burgstaller zufolge kommt es jedoch immer wieder zu derartigen Klagen. Er selbst hat rund 20 Filesharer in den vergangenen drei Jahren verteidigt. Burgstaller befürchtet, dass künftig auch die Daten der Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsdelikte herangezogen werden.

"Die Verwertungsgesellschaften gehen nicht nur in Deutschland und den Link ist nicht mehr aktiv., sondern auch in Österreich beinhart gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie bringen Straf- und Zivilanzeigen ein und fahren alle Rechtswege, um sich dann zu vergleichen", erzählt Burgstaller, der an der FH Hagenberg IT-Recht lehrt und in einer Linzer Kanzlei als Rechtsanwalt arbeitet, der futurezone am Rande der Konferenz Link ist nicht mehr aktiv. in Linz. "Die Vorgehensweise ist dabei immer dieselbe: Der Anschlussinhaber wird geklagt und es gibt eine Strafanzeige, die als Druckmittel verwendet wird, um an Schadensersatzzahlungen zu kommen", sagt Burgstaller.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA), zeigt sich angesichts dieser Vorgehensweise überrascht: "Es gibt praktisch keinen legalen Weg, wie Urheber über dynamische IP-Adressen ausforscht werden können. Die Vorraussetzung für so eine Ausforschung ist eine Anordnung eines Staatsanwaltes. Ein Staatsanwalt darf jedoch erst dann aktiv werden, wenn der Name des Anschlussinhabers bereits bekannt ist." Das bestätigt auch Andreas Manak, Rechtsanwalt und Generalsekretär des Vereins für Antipiraterie (VAP): "Wir können in Österreich keine Täter über dynamische IP-Adressen ausforschen, da uns als Privatankläger gesetzmäßig keine Auskunft erteilt wird." Burgstaller meint dazu: "Da es durch unterschiedliche OGH-Urteile in der Vergangenheit lange Zeit Rechtsunsicherheiten gegeben hat, rücken viele Provider die Daten trotzdem raus."

"Wilde Geschichten, um an Daten zu kommen"

Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."

Der Linzer Rechtsanwalt war in den vergangenen drei Jahren mit rund 20 Fällen rund um Tauschbörsennutzer konfrontiert. An die Provider, die dabei im Spiel waren, kann er sich allerdings nicht mehr erinnern. In der Regel würde bei Musik-Files eine Schadensersatzforderung von 0,99 Cent pro Song, orientiert an den iTunes-Preisen, plus die Verfahrenskosten gefordert, erklärt Burgstaller. Den Rechtsanwalt stört an der Praxis vor allem eines: "Es trifft die Falschen. Da kommt die Mutter von einem 13-Jährigen zu mir, weil ihr Sohn über ihren Internet-Anschluss Files runter- und hochgeladen hat. Diese Kinder sind keine Kriminellen, auch wenn Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und setzt Strafverfahren für etwas ein, das im gesellschaftlichen Leben eine untergeordnete Rolle spielt."

Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsdelikte?
Burgstaller befürchtet, dass künftig auch die auch die auf Vorrat gespeicherten Daten dazu verwendet werden dürfen, um Tauschbörsennutzer anzuklagen - und zwar deshalb, weil Ankläger die Nutzung als "gewerblich" einstufen könnten und dieses Delikt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Im Strafgesetzbuch (§ 70) wird eine gewerbsmäßige Handlung, durch die Absicht begründet, "sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen". "Das könnte man als Ankläger mit guten Gründen vertreten. Schließlich stellt man beim Filesharing den Song immer auch automatisch als Upload zur Verfügung", meint Burgstaller.

Laut §91 Urheberrechtsgesetz handelt es sich auch bei gewerblichen Delikten derzeit um ein Privatanklageverfahren, bei der Staatsanwälte nur dann tätig werden dürfen, wenn man den Namen des potentiellen Täters bereits kennt. Im Zuge einer Urheberrechtsnovelle wird im Justizministerium allerdings gerade darüber verhandelt, ob Vorratsdaten für die Verfolgung von derartigen Urheberrechtsdelikten zur Beauskunftung verwendet werden dürfen.

"Wollen keine Schulhofkriminalisierung"

"Wir binden umfassend alle Betroffenen ein und haben verschiedene Gesprächsrunden gestartet", heißt es dazu auf futurezone-Anfrage aus dem Justizministerium. Neben einer "besseren Rechtsdurchsetzung" sei man auch in Diskussion darüber, wie man künftig den Auskunftsanspruch der Provider gestalten soll, heißt es. Allerdings wolle man keinesfalls eine "Schulhofkriminalisierung".

Neben weiteren"Betroffenen" sitzen unter anderem Manak vom VAP und Schubert von der ISPA bei den Verhandlungensrunden an einem Tisch. Während sich Schubert über den Inhalt der Verhandlungen sehr zurückhaltend gibt, prescht Manak bereits mit inhaltlichen Auszügen vor: "Urheberrechtsverletzungen im Internet sollen wieder verfolgt werden dürfen", so Manak. Bisher habe man absichtlich kein Verfahren angestrebt, um herauszufinden, ob man bei einer gewerblichen Urheberrechtsverletzung auf Vorratsdaten zurückgreifen kann oder nicht, erzählt der VAP-Generalsekretär. Stattdessen wolle man nun eben auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes warten.

"Nicht von der EU-Richtlinie gedeckt"

Schubert von der ISPA bestätigt, dass man sich in derartigen Diskussionen zur Rechtsdurchsetzung und zum Auskunftsanspruch für Provider befinde, sieht darin aber keine ausgemachte Sache: "Das ist die Ansicht von Herrn Dr. Manak. Wir fordern ganz klar einen Richtervorbehalt, denn wir wollen Rechtssicherheit. Die Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu verwenden, ist außerdem nicht von der EU-Richtlinie gedeckt."

Auch Burgstaller kritisiert: "Die Vorratsdatenspeicherung ist kein geeignetes Mittel, um gegen Delikte vorzugehen, die Jugendlichen oft in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage einfach passieren. Das erreicht eine Dimension, die nicht mehr akzeptabel ist", sagt der Hagenberger Professor. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Meinung auch bei den Verhandlungen durchsetzen wird. Die Urheberrechtsnovelle soll im Frühjahr 2013 ins Parlament kommen.
Quelle: futurezone
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen.......... dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen...
[/SPOILER]
Quelle: futurezone

An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, wer hier kriminell ist.
Es wird Zeit, dass der Spieß umgedreht und mal einer der Urhebersheriffs verknackt wird.
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

dog_holiday schrieb:
Es wird Zeit, dass der Spieß umgedreht und mal einer der Urhebersheriffs verknackt wird.

Nein, vom rein rechtlichen Sinn her, haben diese Herren "Anwälte" Recht, denn sie vertreten einen Mandanten.

Habe das gerade hinter mir, auch mir wurde unterstellt, dass ich das "gewerbsmässig" mache. Der Sinn dahinter ist, wenn man das gewerblich macht ,dann greift diese 100 € Deckelung nicht.

Das dumme daran (für mich) ist, dass ich den Song nicht (mehr) habe und dass das Ganze inzwischen 3 Jahre her ist (Juli 2009 - also die "Tat" meine ich)

Hab mich vor mindestens 2 Jahren entschlossen, kein Filesharing mehr zu machen.. WEnn dieser **** Anwalt 4 Monate später gekommen wäre, dann hätte ich den einen bestimmten Finger gezeigt ... :D - aber so :(.......

Also lasst es, Filesharing zu nutzen, egal ob Torrent oder Esel oder was auch immer....
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

Jain.... aber das war auch nicht das ausschlaggebende.

Da ich, weil ich Filesharing genutzt habe (Torrent) automatisch auch das, was ich geladen habe, angeboten habe, ist das schon "gewerbsmässig".

Diese ***** Anwälte wissen schon, wie die es formulieren müssen, dass es für sie positiv aussieht.

Wenn ich so viel Geld hätte, dass es nicht darauf angekommen wäre, ob ich 500 € oder 2000 € hätte zahlen müssen, hätte ich das mal probehalber ausgesessen... Aber da ich arm bin........habe ich bezahlt.
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Wenn ich so viel Geld hätte, dass es nicht darauf angekommen wäre, ob ich 500 € oder 2000 € hätte zahlen müssen, hätte ich das mal probehalber ausgesessen... Aber da ich arm bin........habe ich bezahlt.

Hi Tina, du hast aber schon mal was von einer "abgeänderten Unterlassungserklärung" gehört? :emoticon-0108-speec Jeder im Netz rät auf keinen Fall zahlen. Ich selber hatte vor ca. 3 Jahren das selbe Problem, sollte einen Porno runter geladen haben. Habe die oben erwähnte abgeänderte UE geschickt und seid dem nichts mehr gehört. Das heißt nicht das ich raus bin, glaube zu wissen nach 4 Jahren Verjährung, aber zahlen an einen schmierigen Rechtsverdreher kam für mich erst einmal nicht in Frage. Meine Devise damals wie heute -Abwarten und ruhig bleiben- :emoticon-0113-sleep fredhatdurst32
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

Du bist raus. Die Verjährungsfrist endet nach 3 Jahren. Aber erst am Ende des Jahres.

Bei mir war das im Juli 2009 und am 1.1.13 könnte mir niemand mehr was.

Diese modifizierte Unterlassugserklärung habe ich natürlich unterschrieben. Trotzdem musste ich zahlen. Im Netz sind auuch viele selbstenannte "Rechtsanwälte"/Berater, die möglicherweise mehr kaputt machen mit ihrem Halbwissen, als es die Sache wert ist.

Das Problem ist, Du müsst natürlich die Aufwendungen von dem Abmahnanwalt zahlen und der arme geschädigte Künstler möchte natürlich über/von dem Anwalt auch einen Teil des gezahlten Geldes haben.

Habe "hinterher" mal geschaut, ob ich auch was finden würde, wo das Aussitzen geholfen hat, aber ausser heisser Luft habe ich nichts gefunden.

Möglicherweise ist die REchtslage bei Pornos und bei Musik eine andere.

Von den Nerven her, ist es mir auch lieber, dass die SAche erledigt ist, als dass ich noch Monate lang "zittern" muss, ob noch etwas kommt oder eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi Tina, du hast aber schon mal was von einer "abgeänderten Unterlassungserklärung" gehört? :emoticon-0108-speec Jeder im Netz rät auf keinen Fall zahlen. Ich selber hatte vor ca. 3 Jahren das selbe Problem, sollte einen Porno runter geladen haben. Habe die oben erwähnte abgeänderte UE geschickt und seid dem nichts mehr gehört. Das heißt nicht das ich raus bin, glaube zu wissen nach 4 Jahren Verjährung, aber zahlen an einen schmierigen Rechtsverdreher kam für mich erst einmal nicht in Frage. Meine Devise damals wie heute -Abwarten und ruhig bleiben- :emoticon-0113-sleep fredhatdurst32

Yup war bei mir genauso "abgeänderte Unterlassungserklärung" und gut war. Kein Geld an Finanzschmarotzer.
 
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