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Ärztliches Attest - ja oder nein

wuul

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Folg. steht bei mir im Arbeitsvertrag
Im Falle der Erkrankung ist der Mitarbeiter verpflichtet, diese sofort anzuzeigen und vor Ablauf des 3. Kalendertages ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest ... vorzulegen.

Brauche ich, wenn ich nur ein oder zwei Tage krank bin, die Bescheinigung vom Doc oder nicht?
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

In der Firma melden, dass Du krank bist und spätestens am 3.Tag eine Krankmeldung vorbei bringen. Für ein bis zwei Tage benötigst Du laut Deines Arbeitsvertrages keine Krankmeldung. Wenn Du es jedoch übertreibst, dann kann Dein Arbeitgeber diesen Passus mit Begründung schriftlich widerrufen und von Dir, ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen.

Gruß
claus13
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

@wuul
MeinerMeinung nach brauchst du mit Sicherheit ein aerztliches Attest fuer Fehlzeiten. Der 3. Kalendertag ist nur der Hinweis wann dieses vorzuliegen hat.
Dies hat rein gar nichts mit der Dauer der Krankheit zu tun.
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

Hi

Wenn man den Text liest. dann sollte die Krankheit sofort angezeigt werden und ab dem 3. Tag sollte die KRankmeldung auch von den beiden vorherigen Tagen, vorliegen.

Bei mir wurde das so gehandhabt, dass man für einen oder 2 Tage keine KRankmeldung brauchte. Aber wie claus13 schreibt, kann man "verdonnert " werden, ab dem ersten Tag eine Krankmeldung zu bringen

Auf der sicheren SEite bist Du, wenn Du für jeden Tag den Du krank bist, eine KRankmeldung vorlegst.
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

Der Text in #1 scheint mir etwas missverständlich formuliert.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dazu Folgendes:
Entgeltfortzahlungsgesetz § 5
Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist auch Dein Arbeitgeber verpflichtet. Das Attest muss also spätestens am 3. Kalendertag der Krankheit ausgestellt und am darauffolgenden Tag abgegeben werden.
Der Arbeitgeber kann ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen, wenn aus seiner Sicht hierfür ein Anlass gegeben ist, die Frist bis zur Einreichung eines Attestes kann jedoch nicht von drei auf zwei Kalendertage verkürzt werden.

Um also konkret die Frage zu beantworten:
Brauche ich, wenn ich nur ein oder zwei Tage krank bin, die Bescheinigung vom Doc?

Nein.

Gruß

Fisher
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

Also in meiner Firma muss ich als angestellter ab dem 1. Tag eine AU vorlegen, die spaetestens am 3. Tag vorliegen muss. Ich scan sie immer ein und schick sie per Mail und gebe das original dann später ab.
Gesetz hin oder her, ich denke so ist es üblich.
Allerdings kenn ich auch Firmen, wo es zulässig ist ( ab einer bestimmten Anzahl von Jahren der betriebszugehörigkeit) 1 x in Quartal fuer 2 Tage ohne Bescheinigung krank sein zu dürfen. Wir nannten es damals JUPPIETAGE.

Dies war natuerlich wohl durchdacht. Man nahm an, geht der Arbeitnehmer zum Arzt, ist er laenger krank, da ja eigentlich mind 3 Tage ueblich sind.

Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
 
AW: Ärztliches Attest - ja oder nein

korrekt. du kannst bis zu 3 tage krank sein, ohne dass du was brauchst.
wichtig ist aber, dass du es am ersten tag meldest und sagst, dass du krank bist.
wie schon erwähnt sollte man das nicht übertreiben, sonst wird der AG misstrausich
 
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