Im Internet wird gerne bewertet, doch oft weiß man nicht, ob Bewertungen auch wirklich authentisch sind. Das kann dazu führen, dass gerade bei Arztbewertungen der Ruf von Personen geschädigt wird. Das soll sich jetzt ändern, denn auf Forderung der Ärzte müssen Bewertungsportale Behandlungsnachweise verlangen.
Heutzutage wird einfach alles bewertet. Jeder will seine Meinung abgeben, sodass andere sie lesen können. Das geht oft aber sogar dann, wenn es keinerlei Nachweis gibt, dass derjenige, der etwas bewertet, auch wirklich das Produkt besitzt oder von dem entsprechenden Arzt behandelt wurde.
Bewertungen könnten in Zukunft nur noch per Nachweis erfolgen dürfen
Das ist vor allem bei Bewertungsportalen von Ärzten ein Problem. Woher weiß man, ob die Person tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war? Gerade Fake-Bewertungen können sich zu einem großen Problem für Arztpraxen entwickeln, denn deren Ruf kann dadurch geschädigt werden - sogar, wenn der Arzt überhaupt nichts falsch gemacht hat.
Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte von Bewertungsportalen Behandlungsnachweise verlangen können. Ein Zahnarzt erhielt im Jahr 2013 auf dem Bewertungsportal Jameda eine schlechte Bewertung. Löschen lassen konnte er sie nicht. Daraufhin strebte er eine Klage an, durch welche am heutigen Dienstag, den 1. März das Urteil zustande kam.
Das Urteil ist dabei nicht nur auf Arzt-Bewertungsportale festgelegt, sondern könnte sich auf jede Bewertungsplattform auswirken. Denn das Urteil sieht vor, dass Stellungnahmen von Bewertern und Bewerteten zur Verfügung gestellt werden müssen, sollte eine Bewertung überprüft werden. Dies heißt im Fall der Arzt-Bewertung, dass ein Patient einen Behandlungsnachweis von diesem Arzt vorlegen muss und dass dieser Behandlungsnachweis an den Arzt weitergereicht werden darf.
Es kann also gut sein, dass man in Zukunft bei jeder Bewertung im Internet auf Verlangen einen Nachweis erbringen muss, dass man das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung auch wirklich besitzt beziehungsweise in Anspruch genommen hat und daher "berechtigt" ist, eine Bewertung abzugeben. Anonyme Bewertungen sollen aber auch weiterhin möglich sein.
Quelle; gulli
Heutzutage wird einfach alles bewertet. Jeder will seine Meinung abgeben, sodass andere sie lesen können. Das geht oft aber sogar dann, wenn es keinerlei Nachweis gibt, dass derjenige, der etwas bewertet, auch wirklich das Produkt besitzt oder von dem entsprechenden Arzt behandelt wurde.
Bewertungen könnten in Zukunft nur noch per Nachweis erfolgen dürfen
Das ist vor allem bei Bewertungsportalen von Ärzten ein Problem. Woher weiß man, ob die Person tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war? Gerade Fake-Bewertungen können sich zu einem großen Problem für Arztpraxen entwickeln, denn deren Ruf kann dadurch geschädigt werden - sogar, wenn der Arzt überhaupt nichts falsch gemacht hat.
Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte von Bewertungsportalen Behandlungsnachweise verlangen können. Ein Zahnarzt erhielt im Jahr 2013 auf dem Bewertungsportal Jameda eine schlechte Bewertung. Löschen lassen konnte er sie nicht. Daraufhin strebte er eine Klage an, durch welche am heutigen Dienstag, den 1. März das Urteil zustande kam.
Das Urteil ist dabei nicht nur auf Arzt-Bewertungsportale festgelegt, sondern könnte sich auf jede Bewertungsplattform auswirken. Denn das Urteil sieht vor, dass Stellungnahmen von Bewertern und Bewerteten zur Verfügung gestellt werden müssen, sollte eine Bewertung überprüft werden. Dies heißt im Fall der Arzt-Bewertung, dass ein Patient einen Behandlungsnachweis von diesem Arzt vorlegen muss und dass dieser Behandlungsnachweis an den Arzt weitergereicht werden darf.
Es kann also gut sein, dass man in Zukunft bei jeder Bewertung im Internet auf Verlangen einen Nachweis erbringen muss, dass man das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung auch wirklich besitzt beziehungsweise in Anspruch genommen hat und daher "berechtigt" ist, eine Bewertung abzugeben. Anonyme Bewertungen sollen aber auch weiterhin möglich sein.
Quelle; gulli