Interessant das im Jahr 2015 ein schriftlicher Befehl von Adolf Hitler a u s g e f ü h r t wird.
Die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Ermächtigungsgesetz), unter der dadurch ermöglichten diktatorischen Ausschaltung des Parlaments in Fragen der Gesetzgebung, von der deutschen Reichsregierung beschlossen und von ReichskanzlerAdolf Hitler persönlich unterzeichnet und ausgefertigt. Dabei greift das Gesetz in seinen wesentlichen Grundzügen auf die seit 1920 geltenden gesetzlichen Regelungen zurück.[SUP][1]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz
Die nationalsozialistischen, per Führerbefehl durch Adolf Hitler erlassenen Steuergesetze werden heute, im Jahre 2010, trotz ihrer Außerkraftsetzung durch die alliierten Kontrollratsgesetze Nr. 12, 61 sowie 64 und ohne ein den grundgesetzlichen Vorschriften für die Entstehung von mit dem Grundgesetz übereinzustimmen habenden Gesetzen entsprechendes parlamentarisches Verfahren sowie entgegen der Vorschrift des Art. 123 Abs. 1 GG, welche dem Grundgesetz widersprechendes Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Bundestages außer Kraft setzt, nach wie vor als demnach verfassungswidrige Gesetze angewendet.