AW: Artikel: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen
... die Privaten tun und lassen trotzdem, was ihnen am provitabelsten ist, egal ob da gesetzliche Regeln und Normen gibt, gegen die sie selbstherrlich verstoßen. Da gab es mal Vorgaben, wieviel Werbeblöcke es nur geben darf bei Länge /Zeit einer Sendung /Film. Es gab klare Vorgaben der Abgrenzung. Alles nicht relevant für die Privatrechtlichen. Eigentlich haben die Landeszentralen alle rechtlichen Mittel in der Hand, diesem Treiben ein Ende zu setzen, was seit der Frequenzfreigabe auf diesem Markt erfolgte und warum machen sie davon kein Gebrauch seit der Kirch- und Tomalla Ära? Der bittersüße fade Geschmack von Korruption und Bestechung hat feste Konturen angenommen seit der Männerfreundschaft Kohl - Kirch und Landeszentralen und Rundfunkrat haben nur noch eine Statistenrolle oder sind personengebunden in den Profitrun eingebunden.
MfG sloslite