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Artikel: Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt

AW: Artikel: Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt

[h=1]Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse[/h]
Ein Gericht könnte sich bei der Begründung für ein Auskunftsersuchen an die Telekom geirrt haben, weil es den Streaming-Dienst Redtube als Tauschbörse bezeichnete. Weitere Abmahnungen sind möglich.

In seiner Begründung für das Auskunftsersuchen an die Deutsche Telekom, um Namen und Adressen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube zu erhalten, ist das Landgericht Köln möglicherweise von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Darauf weist die Anwaltskanzlei von Johannes von Rüden hin, die mehrere hundert abgemahnte Redtube-Nutzer vertritt.
Ein Anwalt der Kanzlei konnte heute eine erste Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht Köln nehmen. Abgemahnt wurden vor allem Nutzer der Deutschen Telekom, ihre IP-Adressen hatte der Berliner Anwalt Daniel Sebastian beim für den Bonner Unternehmenssitz der Telekom zuständigen Landgericht Köln eingereicht, um die Namen und Postanschriften der Nutzer zu erhalten.
Die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nahm dabei die Abmahnungen vor. Wie Anwalt Sebastian und U+C untereinander verbunden sind, ist bislang offen.
Die Begründung des Landgerichts Köln entlarvt mangelndes technisches Verständnis der Kölner Richter: "Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor", begründen die Kölner Richter ihren Beschluss, mit dem sie die Telekom zur Preisgabe der Namen und Anschriften ihrer Nutzer zwingen.
[h=2]Nutzer stellen keine Inhalte bereit[/h]Doch die Nutzung eines Streaming-Portals wie Redtube ist keineswegs mit der Nutzung einer Tauschbörse vergleichbar. Die Nutzer stellen eben nicht die geschützten Inhalte öffentlich zur Verfügung, sondern schauen sie nur an, oder sie laden sie auf ihren Rechner herunter.

Sie stellen sie jedoch eben nicht anderen Nutzern zur Verfügung. Wenn Redtube seine Nutzer nicht getäuscht hat, etwa über die versteckte Implementierung einer Verteil-Funktion in die Abspiel-Software, dann hätte das Landgericht Köln auf Basis der bekannten Fakten niemals die Telekom zur Weitergabe der Adressen auffordern dürfen.
"Die Anträge sind wahrscheinlich bewusst ähnlich zu Tauschbörsenverfahren formuliert. Auf dieser Basis hätte jedoch niemals Auskunft über Adressen von Nutzern erteilt werden dürfen. Dass das Gericht den Unterschied zwischen Download-Portalen und Tauschbörsen nicht erkannt hat, sieht man daran, dass in dem Beschluss von Tauschbörsen die Rede ist, und in dem Beschluss von unbefugtem Zugänglichmachen geredet wird", kommentiert der ebenfalls in der Verteidigung der Redtube-Nutzer engagierte Kölner Anwalt Christian Solmecke.
Wie genau Rechtsanwalt Sebastian und Urmann und Kollegen an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist weiterhin unklar. Sebastian führt in seinem Antrag als Beweis an, dass die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3" die IP-Adressen ermittelt habe.
[h=2]Ursprung der IP-Adressen unklar[/h]Doch diese Software ist eben nur für das Ausspähen von Tauschbörsen-Nutzern gedacht – für Streams eignet sie sich nicht, denn dafür müsste itGuards die Verbindung zwischen dem Nutzer und Redtube direkt ausspionieren.
"Wir haben uns mit Spekulationen zurückgehalten und uns auch nicht an diesen beteiligt. Aber aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will", erklärt Anwalt von Rüden.
"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden, ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", ist von Rüden überzeugt.
Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C ist ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber betroffen sein müssen. Von Rüden warnt: "Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschlandoder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können."

© Axel Springer SE 2013. Alle Rechte vorbehalten


http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...erwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html
 
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