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Artikel: Anschlussinhaber haftet nicht für illegales P2P in WG

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AW: Artikel: Anschlussinhaber haftet nicht für illegales P2P in WG

das freut doch alle illegale. Jeden Tag eine neu Botschaft der 68er. Da braucht man sich nicht mehr wundern.
 
Richtigstellung zu der Pressemitteilung "Anschlussinhaber haftet nicht für die Rechtsverletzung eines WG Mitbewohners" unserer Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vom 08.03.2016:

In einer früheren Version des Textes hieß es, dass die Kanzlei Sasse 5000 Euro Schadensersatz gefordert hat. Wir möchten darüber aufklären, dass dies nicht den wahren Tatsachen entspricht – wie sich auch aus dem Beschluss ergibt. Die Kanzlei Sasse hat lediglich 500 Euro Schadensersatz gefordert.

Der Beschluss ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2016/03/Beschluss-LG-Flensburg.pdf

Wir danken für das Verständnis.

Kanzlei WBS
 
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