Richtigstellung zu der Pressemitteilung "Anschlussinhaber haftet nicht für die Rechtsverletzung eines WG Mitbewohners" unserer Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vom 08.03.2016:
In einer früheren Version des Textes hieß es, dass die Kanzlei Sasse 5000 Euro Schadensersatz gefordert hat. Wir möchten darüber aufklären, dass dies nicht den wahren Tatsachen entspricht – wie sich auch aus dem Beschluss ergibt. Die Kanzlei Sasse hat lediglich 500 Euro Schadensersatz gefordert.