Prepaid-Kunden beim Anbieter Lycamobile werden mit einer 90-Tage-Frist konfrontiert, nach der ihr Guthaben verfallen soll. Gerichte haben Bedingungen dieser Art für ungültig erklärt. Wie sollten Betroffene handeln?
Wie kürzlich berichtet, müssen Prepaid-Kunden des Anbieters Lycamobile befürchten, dass einmal aufgeladenes Guthaben nach 90 Tagen verfällt. Eine entsprechende Bestimmung steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unter Punkt 4.6. Auf unsere Anfrage hin bestätigte die Lycamobile-Zentrale in London die Anwendbarkeit der Regelung: Den Kunden werde der Sachverhalt "ausreichend kommuniziert".
BNetzA nicht zuständig
Hoffnungen, die Bundesnetzagentur könnte den Anbieter bewegen, den strittigen Passus aus den AGB zu entfernen, erteilte die Behörde eine Absage. Sie sieht sich in diesem Fall nicht zuständig, die Rechtswirksamkeit der Klausel zu beurteilen. Die Bundesnetzagentur verwies lediglich auf die Urteile, die in der Vergangenheit das Festschreiben des Guthabenverfalls in den AGBs für unwirksam erklärten. Für betroffene Kunden heißt das laut der Bundesnetzagentur konkret, dass "mögliche Unregelmäßigkeiten [...] daher nur zivilrechtlich ggf. mit Hilfe der Verbraucherverbände oder einem Rechtsanwalt geklärt werden [können]." Wie die Chancen in einem solchen Fall stehen, haben wir zwei Rechtsanwälte gefragt.
Rechtsanwälte zur Lycamobile-Regelung
Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse von der Kanzlei Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner erklärt:
"Die Regelung eines ersatzlosen Verfalls von Guthaben dürfte so unwirksam sein. Der BGH hatte sich hierzu in einem teilweise vergleichbaren Fall zum Verfall von Telefonkartenguthaben auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 12. 6. 2001 - XI ZR 274/00) und vorgeschlagen, Guthaben entweder nach dem Verfall auszuzahlen oder auf neu zu erwerbendes Guthaben anzurechnen, da eine kurze Verfallsregelung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Kunden ist also nach Verfall des Guthabens zu raten, das Restguthaben von Lycamobile unter Angabe der Bankdaten auszahlen zu lassen."
Sollte sich Lycamobile daraufhin jedoch auf den Standpunkt zurückziehen, das Kundenkonto sei im Falle einer Kündigung bereits gelöscht oder das Guthaben tatsächlich nach 90 Tagen verfallen, gibt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuge, Solmecke den Rat:
"Weigert sich der Anbieter das Guthaben auszuzahlen, dann kann der Verbraucher rechtlich gegen diesen vorgehen. Da es sich meist um kleine Beträge handelt, ist der Gang zum Anwalt aber nicht immer die erste Wahl. Hier kann unter Umständen die Verbraucherzentrale helfen. Insbesondere auch deshalb, weil diese immer wieder rechtswidrige Klauseln in den AGB von Telefonanbietern abmahnt".
Beschwerdeaufkommen gering
Bisher scheint es von Seiten betroffener Kunden wenig Widerstand gegeben zu haben. Die Zahl der Fälle sei gering, teilte uns die BNetzA mit: "Im letzten Halbjahr haben uns weniger als zehn Anfragen und/oder Beschwerden erreicht. Im letzten Jahr hat sich das Anfrage/Beschwerdeaufkommen in derselben Größenordnung bewegt."
Dies dürfte letztlich auch an der Zielgruppe von Lycamobile liegen. Medienberichten zufolge wirbt der Provider "aggressiv" um Neukunden bei Migranten und Flüchtlingen. Ob diesen Kunden die Regelungen des deutschen Marktes vertraut sind, darf bezweifelt werden.
Abzuwarten bleibt, ob Lycamobile von sich aus den Passus ändert und zu einer kundenfreundlicheren Regelung findet.
Quelle: teltarif
Wie kürzlich berichtet, müssen Prepaid-Kunden des Anbieters Lycamobile befürchten, dass einmal aufgeladenes Guthaben nach 90 Tagen verfällt. Eine entsprechende Bestimmung steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unter Punkt 4.6. Auf unsere Anfrage hin bestätigte die Lycamobile-Zentrale in London die Anwendbarkeit der Regelung: Den Kunden werde der Sachverhalt "ausreichend kommuniziert".
BNetzA nicht zuständig
Hoffnungen, die Bundesnetzagentur könnte den Anbieter bewegen, den strittigen Passus aus den AGB zu entfernen, erteilte die Behörde eine Absage. Sie sieht sich in diesem Fall nicht zuständig, die Rechtswirksamkeit der Klausel zu beurteilen. Die Bundesnetzagentur verwies lediglich auf die Urteile, die in der Vergangenheit das Festschreiben des Guthabenverfalls in den AGBs für unwirksam erklärten. Für betroffene Kunden heißt das laut der Bundesnetzagentur konkret, dass "mögliche Unregelmäßigkeiten [...] daher nur zivilrechtlich ggf. mit Hilfe der Verbraucherverbände oder einem Rechtsanwalt geklärt werden [können]." Wie die Chancen in einem solchen Fall stehen, haben wir zwei Rechtsanwälte gefragt.
Rechtsanwälte zur Lycamobile-Regelung
Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse von der Kanzlei Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner erklärt:
"Die Regelung eines ersatzlosen Verfalls von Guthaben dürfte so unwirksam sein. Der BGH hatte sich hierzu in einem teilweise vergleichbaren Fall zum Verfall von Telefonkartenguthaben auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 12. 6. 2001 - XI ZR 274/00) und vorgeschlagen, Guthaben entweder nach dem Verfall auszuzahlen oder auf neu zu erwerbendes Guthaben anzurechnen, da eine kurze Verfallsregelung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Kunden ist also nach Verfall des Guthabens zu raten, das Restguthaben von Lycamobile unter Angabe der Bankdaten auszahlen zu lassen."
Sollte sich Lycamobile daraufhin jedoch auf den Standpunkt zurückziehen, das Kundenkonto sei im Falle einer Kündigung bereits gelöscht oder das Guthaben tatsächlich nach 90 Tagen verfallen, gibt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuge, Solmecke den Rat:
"Weigert sich der Anbieter das Guthaben auszuzahlen, dann kann der Verbraucher rechtlich gegen diesen vorgehen. Da es sich meist um kleine Beträge handelt, ist der Gang zum Anwalt aber nicht immer die erste Wahl. Hier kann unter Umständen die Verbraucherzentrale helfen. Insbesondere auch deshalb, weil diese immer wieder rechtswidrige Klauseln in den AGB von Telefonanbietern abmahnt".
Beschwerdeaufkommen gering
Bisher scheint es von Seiten betroffener Kunden wenig Widerstand gegeben zu haben. Die Zahl der Fälle sei gering, teilte uns die BNetzA mit: "Im letzten Halbjahr haben uns weniger als zehn Anfragen und/oder Beschwerden erreicht. Im letzten Jahr hat sich das Anfrage/Beschwerdeaufkommen in derselben Größenordnung bewegt."
Dies dürfte letztlich auch an der Zielgruppe von Lycamobile liegen. Medienberichten zufolge wirbt der Provider "aggressiv" um Neukunden bei Migranten und Flüchtlingen. Ob diesen Kunden die Regelungen des deutschen Marktes vertraut sind, darf bezweifelt werden.
Abzuwarten bleibt, ob Lycamobile von sich aus den Passus ändert und zu einer kundenfreundlicheren Regelung findet.
Quelle: teltarif
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