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Off Topic Anwalt rät: Autofahrer sollten trotz Pflicht keinen Führerschein mitnehmen

Die Empfehlung eines Anwalts sorgt für Erstaunen – und Debatten: Trotz Pflicht sollen Autofahrer ihren Führerschein lieber nicht dabei haben, so der Rat des Experten.

Köln – Für Autofahrerinnen und Autofahrer spricht Anwalt Christian Klages auf TikTok eine klare Empfehlung aus: Der Führerschein* sollte lieber zu Hause bleiben – Pflicht hin oder her. Im Zweifel solle man es eben auf ein Bußgeld ankommen lassen. Denn das sei lange nicht so schlimm, wie die Konsequenzen, die einem angeblich blühen könnten, wenn man den Führerschein dabei hat.

Videoportal:TikTok
Erscheinungsjahr:September 2016
Entwickler:TikTok Pte. Ltd.
Betriebssystem:Android, iOS und plattformübergreifende Webanwendung

Laut Anwalt: Autofahrer sollten nie ihren Führerschein bei sich haben​

Der Rat klingt so unglaublich, wie die Tatsache, dass beim Freikratzen der Autoscheibe Bußgeld bis zu 5.000 Euro fällig werden kann* – auch dann, wenn ihn ein Anwalt ausführt. Wirklich legal ist das ganze nämlich nicht und stützt sich hauptsächlich auf Behauptungen, berichtet kreiszeitung.de*.

Auch wenn der Clip nicht so populär wie andere TikTok-Videos ist, löst er große Resonanz im Netz aus: Anwalt Christian Klages ruft dazu auf, den Führerschein, bei dem sich 2022 einiges ändert*, einfach zu Hause zu lassen.

Für Anwalt Klages ist alles ganz einfach: Wenn man keinen Führerschein dabei habe, könne er auch nicht beschlagnahmt werden. Das würde nämlich angeblich weit öfter passieren, als man denkt. Und: Wie der Anwalt anmerkt, geschehe eine Beschlagnahmung des Führerscheins nicht selten willkürlich – so die Grundthese des neuesten TikTok-Hits von Anwalt Christian Klages.

Führerschein beim Fahren nicht dabei haben: Dann könne er auch nicht beschlagnahmt werden​

Zu Beginn des Videos heißt es gleich: „Warum sollte die Polizei deinen Führerschein beschlagnahmen, wenn du gar nichts gemacht hast?“ Die Antwort liefert er dann in seiner Ausführung selbst: Angeblich geschähe das häufig willkürlich oder aus einem unbegründeten Verdacht heraus.

Seiner Meinung nach könnten bereits „müde Augen“ die Polizei häufig darauf schließen lassen, man stünde unter Alkohol- und Drogenkonsum. Für die Polizei würde dieser Anfangsverdacht genügen – und der Führerschein könne demnach erstmal weg sein, obwohl man nicht rechtswidrig gehandelt habe.

Führerschein nie im Auto dabeihaben: Beschlagnahmung häufig schon bei Anfangsverdacht?​

Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer sei eine solche misstrauische Polizeikontrolle kein unbekanntes Szenario. Die Polizei könne sich mit der Aussage, dass man nur müde sei, nicht zufriedengeben – schon gar nicht, wenn man vorher „auffällig“ gefahren sei. Ein falsches Blinken oder ein zu schneller Spurwechsel könnte dann schon weitreichende Folgen haben: Die Polizei könnte einen Bluttest einfordern und wenig später den Führerschein einkassieren. So der medienstarke Anwalt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Wie es im TikTok-Video heißt, müsse die Unschuld dann erst einmal bewiesen werden und so könne die Polizei problemlos auf die Anordnung des Labor-Bluttests bestehen. Wie Anwalt Klages darstellt, könne es bis zu drei Monaten dauern, ehe ein Ergebnis des Bluttesttests vorläge.

Der beschlagnahmte Führerschein würde in dem Fall so lange in den Händen der Polizei bleiben. Besonders bitter, wenn man auf das Auto angewiesen ist. Urplötzlich könnten einem dann eine Vielzahl von Problemen und Hindernissen bevorstehen – obwohl man sich doch nichts zuschulden habe kommen lassen.

Lieber zehn Euro Bußgeld zahlen, als ständig die Gefahr zu haben, dass gleich dein Führerschein beschlagnahmt wird.
Fragwürdige Empfehlung von Anwalt Christian Klages im TikTok-Video @sogehtrecht

Anwalt mit kuriosem Rat: Lieber Bußgeld zahlen, als Führerschein beim Autofahren dabei zu haben​

Die Schlussfolgerung des Anwalts: Lieber lebt man in der Gefahr, 10 Euro Bußgeld zahlen zu müssen, „als ständig die Gefahr zu haben, dass gleich dein Führerschein beschlagnahmt wird“. Das sorgt für Debatten und Widerspruch.

Kann eine Beschlagnahmung des Führerscheins wirklich so willkürlich und einfach erfolgen? Und kann man sich als Autofahrer dann nicht mit legalen Rechtsmitteln dagegen wehren, wenn man sich tatsächlich nichts zuschulden hat kommen lassen. Das impliziert Anwalt Klages ja zumindest indirekt.

Wann darf der Führerschein tatsächlich beschlagnahmt werden? Das sagt das Gesetz​

Um die Frage beantworten zu können, genügt bereits ein flüchtiger Blick ins Strafgesetzbuch. Wie juraforum.de unter Berufung des Paragrafen 69, Absatz 1 schreibt, könne die Fahrerlaubnis nur dann entzogen werden, „wenn sich aus der Tat ergibt“, dass die beschuldigte Person „zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“.

Wie Absatz 2 des Paragrafen offenlegt, könnte hier eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“ oder „Trunkenheit im Verkehr“ vorliegen. Ein bloßer Anfangsverdacht genügt hier also sicher nicht, um den Führerschein einzuziehen.

Was Christian Klages Empfehlung außerdem vernachlässigt, ergibt sich aus § 98 (2) StPO: Die angeklagte Person kann problemlos Widerspruch einlegen. Liegt tatsächlich keine Straftat vor, so gibts den Führerschein wenig später wieder zurück.

Auch wenn der Rat des Anwalts wohl viele erstmal begeistert: Einen Führerschein sollte man bei der Autofahrt dann doch dabei haben. *kreiszeitung.de, 24hamburg.de und RUHR24 sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

(Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels ist möglicherweise nicht ausreichend deutlich geworden, dass sich Empfehlung und Ausführungen des zitierten Anwaltes auf nicht belegte Behauptungen beziehen. Der Text ist daher am 25. Januar 2022 kritisch überarbeitet worden, ein kurzer Einblick auf die Gesetzeslage wurde hinzugefügt.)


Rubriklistenbild: © dpa/Daniel Bockwoldt und dpa/Ole Spata

Quelle: ruhr24.de
 
Mundnaseschütz und Impfnachweis ist in moment wichtiger:)
Aber tatsächlich, ich bin auch schlampig in diesen Richtung, vergesse es offter zuhause meine Führerschein, Kfz scheint, drei ,vier mal musst ich auch Bußgeld zahlen.Wenn die Dokumenten vorhanden sind,alles kein Problem.
Von unsere Arbeitsgeber ist zb. auch gewollt das wir bei unsere Fuhrpark zb.nur Kopie von Fahrzeug Schein dabei haben.Bussgeld bezahlt der,ist in Endeffekt billiger als wenn original Fahrzeug Futsch ist,das ist dann Doppel dreifach so teuer.
Deutschland ist eigentlich einfach,wenn man es Verstanden hat,Haubt Sache einer Bezahlt:-), und es lüppt.
Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Es nützt nichts, den Führerschein nicht mitzuführen.
Ich bekam mal ein Schreiben, dass zu erwarten wäre, dass mein Führerschein bei der Verhandlung eingezogen wird.
Daher musste ich den Führerschein innerhalb einer Woche (wenn ich es richtig im Kopf habe) abgeben.
Hätte ich das nicht getan, wär der blau-silberne Partybus vorbei gekommen und sie hätten den Führerschein beschlagnahmt.
Die Verhandlung war 6 Monate später, Ergebnis: Einen Monat Fahrverbot und 250€ Strafe.
Den Führerschein bekam ich dann einen weiteren Monat später zurück.
Ich durfte also genau ein halbes Jahr länger nicht fahren, als angedacht.

In unserem "Rechtsstaat" gilt: Guilty until proven innocent (n)
 
Ich denke mir,wenn man richtig scheiss macht, Droge,6 Promilen usw,Verletzten und Unfall Pflucht usw dann Hilft dir nicht mal liebe Gott,gute Anwalt ew.
Es ging sich drum das Herr Wachtmeister, schlecht gvög... hat, ind dich dafür bestraffen will,oder andere Shikanen.
Und ja die machen auch Mist,, sind auch nur Menchen.
 
ich darf gar nicht erzählen, was früher war.. aber Geld (wofür ich sogar privat aufnehmen musste) und guter Anwalt kann wahre Wunder hervorzaubern!
 
Es sieht so aus, als würde aus dieser Anwalt auf Willkür der bediensteten Polizei hinweisen. Sie könnten das als Druckmittel machen, um bestimmte fragwürdige Verordnungen und Gesetze besser durchzusetzen. Spaziergänger die zum Ort des Geschehens fahren usw...Wer weiß das schon.
 
Genau das ist mein Rat, an jeden Kollegen, Führerschein zuhause lassen und einfach die 10-15,- da lassen, geht sowieso in die Weihnachtskasse der Beamten, die müssen ja auch von was Leben. Solange ich meinen Lappen dadurch behalten kann, alles easy hahaha Mach ich einfach jedes Mal, die fragen nicht mal mehr hier danach :P
 
Anstiftung zum groben Unfug vom "Anwalt"...der Knaller schlechthin....

ist der überhaupt zugelassener Anwalt ? der hat bestimmt am Schnaps geschnüffelt, Sieht mir getürkt aus , Corona lässt grüßen....

Der sollte Klienten Geld ersparen, nichts anderes
Wenn der das Bußgeld bezahlt, das mir auferlegt wird..., das könnte teuer werden , für Ihn !
Hab auch keine Zeit für so einen Unsinn und verwaltungskram, Rechnung schreiben, Post, Mahnung...bis ich meine paar EUR von ihm erstattet komme...

Anwalt...leider geil
 
Letztendlich ist es doch egal, ob ich meine "Pappe" mit- oder Zuhause habe. Bei entsprechendem
Vergehen wird sie mir vor Ort oder in Begleitung der Uniformierten daheim abgenommen.
Im allergünstigsten Fall wird mir auferlegt, das Teil innerhalb einer gesetzten Frist abzugeben.

Demzufolge ist der Rat des Anwalts für die Tonne - so etwas sollte nicht propagiert werden.
 
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