Für Android 4.3 sind vor allen die Sicherheit und die Nutzerrechte überarbeitet worden. Die wesentliche Neuerung sind die eingeschränkten Nutzerprofile, die unter anderem Zugriff auf die Berechtigung der Apps ermöglichen. Spiele profitieren von OpenGL ES 3.0. zeige
Wir haben uns Android 4.3 vorgeknöpft. Die wesentliche Neuerung dürften wohl die eingeschränkten Nutzerprofile sein, die unter anderem Zugriff auf die Berechtigung der Apps ermöglichen. Bei der Einrichtung eines Geräts mit Android 4.3 gibt es jetzt zusätzliche Optionen, die die Wiederherstellung betreffen. Neben den bisherigen Möglichkeiten, etwa das Sichern von Lesezeichen und WLAN-Passwörtern, kann auch das Wiederherstellen von Apps, Einstellungen und anderen zuvor gesicherten Daten deaktiviert werden.
Die ersten Optionen für die Standortabfrage sind gleich geblieben. Hinzu gekommen ist eine Abfrage zur Standortbestimmung auch bei deaktiviertem WLAN. Android 4.3 bringt diese Funktion erstmals mit. Damit soll die Standortbestimmung auch präziser werden. Bereits bei der Einrichtung lässt sich auch festlegen, ob alle Apps auf die Standortbestimmungen zugreifen dürfen. Wird das verneint, muss jede App diese Berechtigung anfordern.
Mehr eingeschränkte Rechte
Die Berechtigungen in der Benutzerverwaltung sind in Android 4.3 erweitert worden. Eingeschränkten Benutzern kann beispielsweise die Nutzung einzelner Apps verboten werden. In den früheren Android-Versionen musste jeder weitere Benutzer die Apps nochmals herunterladen und installieren. In den Einstellungen unter Nutzer sind die entsprechenden Optionen zur Sperrung zu finden. Der Play Store lässt sich beim eingeschränkten Benutzerprofil generell nicht nutzen. Deshalb lassen sich dort weder kostenlose noch kostenpflichtige Inhalte herunterladen. Das gilt für Apps genauso wie für Filme, Bücher, Musik oder andere Inhalte.
Bei der Vorstellung von Android 4.3 zeigte Google auch, dass In-App-Kaufinhalte in Spielen ebenfalls gesperrt sind. Die Funktion präsentierte Google in der App Beauty and the Beast, einem Spiel für Kinder. Dort lassen sich allerdings auch unter früheren Android-Versionen In-App-Käufe sperren. Die Funktion ist nur in der App selbst verfügbar und lässt sich nicht über die allgemeinen Einstellungen steuern. Pfiffige Kinder, die lesen können, finden diese Option aber ziemlich schnell und können trotzdem neue Levels einkaufen. Erst mit der Sperre des Google Play Store in Android 4.3 funktioniert die In-App-Kaufsperre wie gedacht.
Keine Kaufrechte
Allerdings werden die gesperrten Inhalte dort weiterhin angezeigt und nicht ausgeblendet wie auf der Google-Präsentation beworben. Ob Google diese Funktion später noch nachreichen will, ist nicht bekannt. Die App Google Wallet lässt sich seltsamerweise ebenfalls ein- und ausschalten, allerdings hatte das keine Auswirkungen auf das eingeschränkte Benutzerkonto, dort konnten wir trotzdem nichts kaufen.
Um als eingeschränkter Benutzer auf Musik oder Filme zuzugreifen, muss der Besitzer genannte Administrator die entsprechenden Apps ebenfalls freigeben. Allerdings muss der eingeschränkte Benutzer dann einen geliehenen oder gekauften Film oder Musik erneut herunterladen, bei einem 4 GByte großen Film kann da der Speicher schnell knapp werden.
Ein zweites Nutzerkonto ist wie in den früheren Android-Versionen ein vollkommen eigenständiges Konto. Von dort kann nicht auf geteilte Inhalte anderer Anwender zugegriffen werden.
Golem.de
Hier weilterlesen
Wir haben uns Android 4.3 vorgeknöpft. Die wesentliche Neuerung dürften wohl die eingeschränkten Nutzerprofile sein, die unter anderem Zugriff auf die Berechtigung der Apps ermöglichen. Bei der Einrichtung eines Geräts mit Android 4.3 gibt es jetzt zusätzliche Optionen, die die Wiederherstellung betreffen. Neben den bisherigen Möglichkeiten, etwa das Sichern von Lesezeichen und WLAN-Passwörtern, kann auch das Wiederherstellen von Apps, Einstellungen und anderen zuvor gesicherten Daten deaktiviert werden.
Die ersten Optionen für die Standortabfrage sind gleich geblieben. Hinzu gekommen ist eine Abfrage zur Standortbestimmung auch bei deaktiviertem WLAN. Android 4.3 bringt diese Funktion erstmals mit. Damit soll die Standortbestimmung auch präziser werden. Bereits bei der Einrichtung lässt sich auch festlegen, ob alle Apps auf die Standortbestimmungen zugreifen dürfen. Wird das verneint, muss jede App diese Berechtigung anfordern.
Mehr eingeschränkte Rechte
Die Berechtigungen in der Benutzerverwaltung sind in Android 4.3 erweitert worden. Eingeschränkten Benutzern kann beispielsweise die Nutzung einzelner Apps verboten werden. In den früheren Android-Versionen musste jeder weitere Benutzer die Apps nochmals herunterladen und installieren. In den Einstellungen unter Nutzer sind die entsprechenden Optionen zur Sperrung zu finden. Der Play Store lässt sich beim eingeschränkten Benutzerprofil generell nicht nutzen. Deshalb lassen sich dort weder kostenlose noch kostenpflichtige Inhalte herunterladen. Das gilt für Apps genauso wie für Filme, Bücher, Musik oder andere Inhalte.
Bei der Vorstellung von Android 4.3 zeigte Google auch, dass In-App-Kaufinhalte in Spielen ebenfalls gesperrt sind. Die Funktion präsentierte Google in der App Beauty and the Beast, einem Spiel für Kinder. Dort lassen sich allerdings auch unter früheren Android-Versionen In-App-Käufe sperren. Die Funktion ist nur in der App selbst verfügbar und lässt sich nicht über die allgemeinen Einstellungen steuern. Pfiffige Kinder, die lesen können, finden diese Option aber ziemlich schnell und können trotzdem neue Levels einkaufen. Erst mit der Sperre des Google Play Store in Android 4.3 funktioniert die In-App-Kaufsperre wie gedacht.
Keine Kaufrechte
Allerdings werden die gesperrten Inhalte dort weiterhin angezeigt und nicht ausgeblendet wie auf der Google-Präsentation beworben. Ob Google diese Funktion später noch nachreichen will, ist nicht bekannt. Die App Google Wallet lässt sich seltsamerweise ebenfalls ein- und ausschalten, allerdings hatte das keine Auswirkungen auf das eingeschränkte Benutzerkonto, dort konnten wir trotzdem nichts kaufen.
Um als eingeschränkter Benutzer auf Musik oder Filme zuzugreifen, muss der Besitzer genannte Administrator die entsprechenden Apps ebenfalls freigeben. Allerdings muss der eingeschränkte Benutzer dann einen geliehenen oder gekauften Film oder Musik erneut herunterladen, bei einem 4 GByte großen Film kann da der Speicher schnell knapp werden.
Ein zweites Nutzerkonto ist wie in den früheren Android-Versionen ein vollkommen eigenständiges Konto. Von dort kann nicht auf geteilte Inhalte anderer Anwender zugegriffen werden.
Golem.de
Hier weilterlesen