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Änderungen der Prozesskostenhilfe abgemildert aber nachteilig für einkommensschwache Menschen
Am 5. Juli 2013 verständigten sich Bundesrat und Bundestag auf eine Reform der Prozesskostenhilfe. Nachdem es bereits im Vorfeld zu massiven Protesten gegen den Gesetzesentwurf gekommen war, der Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Prozesskostenhilfe wesentlich erschwert hätte, wurde zumindest auf Absenkung der Freibeträge verzichtet. Dennoch werden die Menschen, die Prozesskostenhilfe beanspruchen zukünftig stärker zur Kasse gebeten. Sozialverbände wie die Caritas sehen diese Entscheidung kritisch.
Bei Prozesskostenhilfe werden Länder entlastet und Arme stärker zur Kasse gebeten
„Menschen mit geringem Einkommen müssen den gleichen Zugang zum Rechtsschutz wie alle Bürgerinnen und Bürger haben“, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Deshalb können einkommensschwache Menschen die sogenannte Prozesskostenbeihilfe beantragen, um die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen zu können. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Staat und ist die Voraussetzung oder - anders formuliert – die einzige Möglichkeit, wie Menschen mit geringem Einkommen, zu ihrem Recht kommen.
Im Vorfeld hatten die Länder gravierende Einschnitte bei der Prozesskostenhilfe gefordert, um die Justizhaushalte zu entlasten. So sollten die Freibeträge abgesenkt werden und die Möglichkeit geschaffen werden, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bis zu sechs Jahre zum Nachteil der Rechtsuchenden zu verändern. „Es ist es wichtig, dass die ursprünglich zur Entlastung der Justizhaushalte vorgesehenen gravierenden Einschnitte bei der Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe vom Tisch kommen", sagte Neher.
Bundestag und Bundesrat verständigten sich am vergangenen Freitag auf eine Reform, nach der zumindest weder eine Absenkung der Freibeträge noch der Zeitrum für Änderungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe verlängert wurde, so dass die Rechtsuchenden schneller Rechtssicherheit bekommen und keine Rückzahlung bewilligter Leistungen fürchten müssen.
Nachteilig werden sich die Änderungen bei der Prozesskostenhilfe dennoch für einkommensschwache Menschen auswirken, denn sie sollen zukünftig stärker an der Finanzierung beteiligt werden. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Kein Urlaub für Kinder in Hartz IV
Quelle: gegen-hartz
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Am 5. Juli 2013 verständigten sich Bundesrat und Bundestag auf eine Reform der Prozesskostenhilfe. Nachdem es bereits im Vorfeld zu massiven Protesten gegen den Gesetzesentwurf gekommen war, der Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Prozesskostenhilfe wesentlich erschwert hätte, wurde zumindest auf Absenkung der Freibeträge verzichtet. Dennoch werden die Menschen, die Prozesskostenhilfe beanspruchen zukünftig stärker zur Kasse gebeten. Sozialverbände wie die Caritas sehen diese Entscheidung kritisch.
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„Menschen mit geringem Einkommen müssen den gleichen Zugang zum Rechtsschutz wie alle Bürgerinnen und Bürger haben“, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Deshalb können einkommensschwache Menschen die sogenannte Prozesskostenbeihilfe beantragen, um die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen zu können. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Staat und ist die Voraussetzung oder - anders formuliert – die einzige Möglichkeit, wie Menschen mit geringem Einkommen, zu ihrem Recht kommen.
Im Vorfeld hatten die Länder gravierende Einschnitte bei der Prozesskostenhilfe gefordert, um die Justizhaushalte zu entlasten. So sollten die Freibeträge abgesenkt werden und die Möglichkeit geschaffen werden, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bis zu sechs Jahre zum Nachteil der Rechtsuchenden zu verändern. „Es ist es wichtig, dass die ursprünglich zur Entlastung der Justizhaushalte vorgesehenen gravierenden Einschnitte bei der Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe vom Tisch kommen", sagte Neher.
Bundestag und Bundesrat verständigten sich am vergangenen Freitag auf eine Reform, nach der zumindest weder eine Absenkung der Freibeträge noch der Zeitrum für Änderungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe verlängert wurde, so dass die Rechtsuchenden schneller Rechtssicherheit bekommen und keine Rückzahlung bewilligter Leistungen fürchten müssen.
Nachteilig werden sich die Änderungen bei der Prozesskostenhilfe dennoch für einkommensschwache Menschen auswirken, denn sie sollen zukünftig stärker an der Finanzierung beteiligt werden. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Kein Urlaub für Kinder in Hartz IV
Quelle: gegen-hartz