Es geht um Vertrag eines Kunden, der mit HD 1000 Sky schaut, mit Festplatte über YUV auch in HD aufnimmt mit eigener Festplatte. V14 im Kartenleser, MTV Unlimited im CI-Modul im HD1000. Eine SAT-Zuleitung im Wohnzimmer. Nix ungewöhnliches also.
V14 wird gepairt mit virtuellem Leihreceiver. Kunde schreibt an Sky, beschwert sich, fordert Freischaltung der V14 für den HD1000, Frist 5 Tage, Sky stellt sich quer, bietet Leihreceiver an, evt. auch Sky-Modul. Kunde kann Sky-Modul nicht einsetzen im HD1000, und zweiten Receiver nicht parallel betreiben mangels Twin-LNB.
Sky verweigert die Freischaltung der V14. Kunde kauft sich
ACL-2.2-CI-Modul für die V14, nutzt dieses parallel zum bisherigen CI-Modul von MTV Unlimited im PR HD 1000.
So kann der Kunde weiterhin Sky nutzen. Diese Mehrkosten, nur um wie vereinbart Sky zu sehen, sind wirtschaftlich günstig. Der Umbau der SAT-Anlage für Leihreceiver oder Anschaffung eines neuen Receivers für CI+ (Sky-Modul) wären teurer.
Wer hat diese Kosten verursacht? Sky-AGB-Verstoß: Pairing nach 1.4.4 nur zulässig nach Weigerung des Kunden, seine Seriennummer Sky mitzuteilen. Einfach so abschalten darf Sky nicht, Kundengerät darf Sky nach 1.5.2 nicht gegen Leihreceiver tauschen.
Übrigens: Das ALC-Light 2.2 ermöglicht zwar Umgehen des Jugendschutzes und Kopierschutzes, störte Sky aber bis 2014 auch nicht. Cardsharing ist mittels
ACL ja nicht möglich, also wo ist das Problem? Der Kunde hat auch eine NDS-Lizenz bezahlt, besitzt ja den NDS-lizensierten HD 1000.