Hallo,
folgende Situation:
Ich werde wahrscheinlich in kürze einen 1 EUR Job antreten müssen.
Da ich aber gesundheitlich Eingeschränkt bin, habe ich bisher bei Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen (auch mit Praktikas) einen Zuschlag in Höhe von 35 % der RL erhalten. (§21 Abs. 4 SGB II) Die Höhe des Zuschlages betrug zuletzt immerhin 127,40 EUR.
Was mich jetzt intressieren würde, erhalte bzw. würde ich diesen Zuschlag auch bei einer 1 EUR Tätigkeit erhalten? Die 1 EUR Tätigkeit würde immerhin 6 Monate laufen.
Vielleicht kann mir jemand diese Frage kurz beantworten.
Für eure Hilfe Vielen DANK.
folgende Situation:
Ich werde wahrscheinlich in kürze einen 1 EUR Job antreten müssen.
Da ich aber gesundheitlich Eingeschränkt bin, habe ich bisher bei Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen (auch mit Praktikas) einen Zuschlag in Höhe von 35 % der RL erhalten. (§21 Abs. 4 SGB II) Die Höhe des Zuschlages betrug zuletzt immerhin 127,40 EUR.
Was mich jetzt intressieren würde, erhalte bzw. würde ich diesen Zuschlag auch bei einer 1 EUR Tätigkeit erhalten? Die 1 EUR Tätigkeit würde immerhin 6 Monate laufen.
Vielleicht kann mir jemand diese Frage kurz beantworten.
Für eure Hilfe Vielen DANK.