Abmahnungen einzelner Personen sind in Zeiten wie diesen alles andere als ungewöhnlich und auch nicht unbedingt eine Meldung wert. Im vorliegenden Fall ist diese aber etwas ganz Besonderes, denn Adobe hat eine "schwarzkopierte" Reader-Version abgemahnt, die 27 Jahre alt ist.
1993 stand das World Wide Web noch ganz am Anfang und in diesem Jahr hat Adobe ein neues Format eingeführt, das heutzutage nicht mehr wegzudenken ist: Portable Document Format, besser bekannt unter seiner Abkürzung PDF. Heutzutage sind PDFs aus unserem Alltag auch nicht mehr wegzudenken, das betrifft Arbeit, Freizeit, behördliche Angelegenheiten und vieles mehr.
Der Adobe Reader ist trotz diverser Alternativen eines der wichtigsten Programme für die Nutzung von PDFs und der Anbieter möchte natürlich nicht, dass die Software illegal genutzt wird. Entsprechend sind Takedowns nach Digital Millennium Copyright Act (DMCA) alles andere als ungewöhnlich.
Dagegen kann man auch nichts sagen, allerdings berichtet das Filesharing-Blog TorrentFreak, dass der bei F-Secure tätige Sicherheitsforscher Mikko Hyppönen mit einer ganz besonderen Abmahnung konfrontiert war. Denn dieser fing sich mit einem Tweet samt Link zu einer Acrobat Reader-Version eine Abmahnung ein. Die Besonderheit: Es war der allererste Acrobat Reader für MS-DOS.
Der Takedown betraf auch nicht den ursprünglichen Tweet, sondern einen Retweet durch einen von Hyppönen selbst erstellten Bot, der fünf Jahre alte Tweets noch einmal veröffentlicht. Das Bot-Konto wurde ebenfalls gesperrt - letzteres ist allerdings Standard in solchen Fällen.
"Antike Software fürs Museum"
Laut TorrentFreak ist vermutlich ein Automatismus für den Takedown verantwortlich. Das ist zwar letztlich "nur" ein Kuriosum, zeigt aber auch, dass der DMCA-Prozess alles andere als optimal ist: Denn selbst wenn sich Adobe an einer 27 Jahre alten Download-Version störte, wäre es nicht sonderlich effektiv, gegen einen Tweet vorzugehen und nicht den Download selbst. Hyppönen selbst will an seinem Tweet festhalten: "Diese Software ist antik. Sie gehört in ein Museum, nicht in einen DMCA-Antrag."
Quelle; winfuture
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1993 stand das World Wide Web noch ganz am Anfang und in diesem Jahr hat Adobe ein neues Format eingeführt, das heutzutage nicht mehr wegzudenken ist: Portable Document Format, besser bekannt unter seiner Abkürzung PDF. Heutzutage sind PDFs aus unserem Alltag auch nicht mehr wegzudenken, das betrifft Arbeit, Freizeit, behördliche Angelegenheiten und vieles mehr.
Der Adobe Reader ist trotz diverser Alternativen eines der wichtigsten Programme für die Nutzung von PDFs und der Anbieter möchte natürlich nicht, dass die Software illegal genutzt wird. Entsprechend sind Takedowns nach Digital Millennium Copyright Act (DMCA) alles andere als ungewöhnlich.
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Dagegen kann man auch nichts sagen, allerdings berichtet das Filesharing-Blog TorrentFreak, dass der bei F-Secure tätige Sicherheitsforscher Mikko Hyppönen mit einer ganz besonderen Abmahnung konfrontiert war. Denn dieser fing sich mit einem Tweet samt Link zu einer Acrobat Reader-Version eine Abmahnung ein. Die Besonderheit: Es war der allererste Acrobat Reader für MS-DOS.
Der Takedown betraf auch nicht den ursprünglichen Tweet, sondern einen Retweet durch einen von Hyppönen selbst erstellten Bot, der fünf Jahre alte Tweets noch einmal veröffentlicht. Das Bot-Konto wurde ebenfalls gesperrt - letzteres ist allerdings Standard in solchen Fällen.
"Antike Software fürs Museum"
Laut TorrentFreak ist vermutlich ein Automatismus für den Takedown verantwortlich. Das ist zwar letztlich "nur" ein Kuriosum, zeigt aber auch, dass der DMCA-Prozess alles andere als optimal ist: Denn selbst wenn sich Adobe an einer 27 Jahre alten Download-Version störte, wäre es nicht sonderlich effektiv, gegen einen Tweet vorzugehen und nicht den Download selbst. Hyppönen selbst will an seinem Tweet festhalten: "Diese Software ist antik. Sie gehört in ein Museum, nicht in einen DMCA-Antrag."
Quelle; winfuture