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Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

lazarus74

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Hallo liebe Forengemeinde!
Ich habe von einer Internet-IT-Datenschutz-Firma(kein Anwalt!) eine Abmahnung bekommen, weil das Impressum in unserem kleinen Forum(ohne Werbung oder kommerz. Hintergrund) unvollständig war. Eine Telefonnummer hat dort gefehlt.
Nun möchte diese Firma etwas mehr als 200 EURO für diese Abmahnung haben. Wir haben im Impressum erwähnt, dass das Forum noch nicht real nutzbar ist.
Was soll ich/wir nun dagegen unternehmen? Einspruch haben wir schon mal auf das Schreiben eingelegt.
Gruß & danke, Laza
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

diese Abmahnung kannst du in den Müll werfen, da will nur einer Geld machen.
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

Er müss es ja auch mit Gesetze und § erklärt haben, worauf die Abmahnung beruht. Nicht das die Firma ihre Produkte bei Euch gefunden hat.
Aber, wie schon oben geschrieben, man MUSS als Privatperson ohne irgendwelche Werbung drauf kein Impressium haben.
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

Solche Firmen und Anwälte die sowas verschicken
müssten für immer Internet-Verbot bekommen.......

Kannst ja mal fragen ob Du ihm Impressum Daten Faxen sollst,
dann machs aber nicht wie mein Kumpel....
der hat das NewYork Telefonbuch versehentlich gefaxt.
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

Das Forum hat nichts mit Verkauf usw. zu tun. Es ist wie gesagt völlig werbefrei. Der ist ja nicht mal Anwalt.
Das ist cool mit dem Telefonbuch...

Gruß
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

so ich hab mal google befragt und das gefunden.

Impressumspflicht - wer muss ein Impressum haben?

Goldene Regel: Wer eine Internetseite unterhält läuft dadurch auch stets die Gefahr, dass Ihn jemand aufgrund eines fehlenden Impressums zur Verantwortung ziehen möchte. Ein fehlendes Impressum kann nicht nur mit einer Geldbuße belegt werden sondern stellt auch einen Wettbewerbsverstoß dar.
So bietet es sich stets an, ein entsprechendes Impressum auf der jeweiligen Startseite einzubinden, um etwaigen Konflikten so von vornherein geschickt aus dem Weg zu gehen.

Die Impressumspflicht betrifft zwar generell die Homepagebetreiber, die dies auch "geschäftsmäßig/gewerbsmäßig" tun (§ 5 TMG), bei nicht "geschäftsmäßigen", aber auch nicht rein privaten Websites ist gem. § 55 Abs. 1 RStV jedoch auch bereits die Angabe von Namen und Anschrift erforderlich.
Rein private Websites können sich normalerweise auf völlige Anonymität berufen.
Die Gerichte gehen von einem "geschäftsmäßigem Handeln" dann aus, wenn Telemedien (wie eben Websites) nachhaltig angeboten werden. Ob Gewinn mit der Seite erzielt werden soll oder nicht, ist unerheblich. Wenn man dies also streng genommen betrachtet, sind alle Webseiten nachhaltig, die "auf Dauer ins Internet gestellte wurden.

Folglich kann man daraus ableiten, dass auch private Internetseiten ein Impressum aufweisen sollten bzw. deren Homepagebetreiber bei einem entsprechenden Fehlen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Quelle: recht-gehabt.de


was ich aber für blödsinn halte, ich kenne ganze Sat Foren mit mehr als 500.000 user und die haben seit 2007
kein Impressum und noch nie ärger gehabt wegen dem fehlen eines Impressums.

gruß TV Pirat
 
AW: Abmahnung wegen unvollständigem Impressum

...es ging hier lediglich um eine fehlende Telefonnummer.
Gruß
 
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