Wegen eines Facebook-Profilbilds will ein bekannter Fotograf in Deutschland über 2.000 Euro Schadensersatz. Der Anwalt der Abgemahnten erklärte, dass das unlizenzierte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Facebook eine Urheberrechtsverletzung sei.
Ein Rechteinhaber will 2.000 Euro Schadensersatz für die Verwendung eines Fotos als Profilbild. Das gab der Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte aus Mainz am 10. April 2015 bekannt. Röttger vertritt die Facebook-Nutzerin. Wie Röttger Golem.de mitteilte, handelt es sich um einen offenen Account.
Abgemahnt wurde die Frau von dem Anwalt Lutz Schroeder, der bereits in der Vergangenheit mit Massenabmahnungen im Filesharing-Bereich und bei Produktfotos bei Ebay aktiv gewesen sein soll. Der Abgemahnten wird vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers als Profilbild verwendet zu haben. Zudem wird bemängelt, dass es keine Urhebernennung gäbe.
Die Forderung setzt sich aus 1.000 Euro Lizenzgebühr und einem einhundertprozentigen Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung zusammen. Dazu kommen 255,85 Euro Anwaltsgebühren. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Der Urheber des Bildes ist ein Fotograf und digitaler Künstler, dessen Bilder eine gewisse Verbreitung hätten. Die angesetzte Schadensersatzforderung sei für die Nutzung in einem privaten Facebook-Profil enorm hoch. In der Abmahnung wird die Facebook-Nutzerin an einer Stelle als "gewerblicher Nutzer" bezeichnet.
Röttger erklärte, dass das unlizenzierte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Facebook unbestritten nach aktueller Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Ein Fotograf hatte im März 2015 eine Leserin der Bild-Zeitung abgemahnt, weil sie einen Artikel bei Facebook geteilt hatte, ohne dass sein Name sichtbar war. Der Rechteinhaber verlangte die Zahlung von 1.080 Euro. Wohl auch aufgrund des großen Medienechos und Drucks seitens des Axel-Springer-Verlags wurde die Abmahnung zurückgezogen.
Quelle: golem
Ein Rechteinhaber will 2.000 Euro Schadensersatz für die Verwendung eines Fotos als Profilbild. Das gab der Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte aus Mainz am 10. April 2015 bekannt. Röttger vertritt die Facebook-Nutzerin. Wie Röttger Golem.de mitteilte, handelt es sich um einen offenen Account.
Abgemahnt wurde die Frau von dem Anwalt Lutz Schroeder, der bereits in der Vergangenheit mit Massenabmahnungen im Filesharing-Bereich und bei Produktfotos bei Ebay aktiv gewesen sein soll. Der Abgemahnten wird vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers als Profilbild verwendet zu haben. Zudem wird bemängelt, dass es keine Urhebernennung gäbe.
Die Forderung setzt sich aus 1.000 Euro Lizenzgebühr und einem einhundertprozentigen Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung zusammen. Dazu kommen 255,85 Euro Anwaltsgebühren. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Der Urheber des Bildes ist ein Fotograf und digitaler Künstler, dessen Bilder eine gewisse Verbreitung hätten. Die angesetzte Schadensersatzforderung sei für die Nutzung in einem privaten Facebook-Profil enorm hoch. In der Abmahnung wird die Facebook-Nutzerin an einer Stelle als "gewerblicher Nutzer" bezeichnet.
Röttger erklärte, dass das unlizenzierte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Facebook unbestritten nach aktueller Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Ein Fotograf hatte im März 2015 eine Leserin der Bild-Zeitung abgemahnt, weil sie einen Artikel bei Facebook geteilt hatte, ohne dass sein Name sichtbar war. Der Rechteinhaber verlangte die Zahlung von 1.080 Euro. Wohl auch aufgrund des großen Medienechos und Drucks seitens des Axel-Springer-Verlags wurde die Abmahnung zurückgezogen.
Quelle: golem