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PC & Internet 730 Millionen im Müll: Brite kämpft vergeblich um Erlaubnis, nach verlorener Bitcoin-Festplatte zu suchen

Auf einer Mülldeponie ruht angeblich ein Millionen-Schatz in Kryptowährung. Ein Brite kämpft seit Jahren dafür, danach suchen zu dürfen. Wieder kassiert er eine Niederlage.

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Auf einer Mülldeponie soll sich ein riesiger Bitcoin-Schatz verbergen. (Foto: Jenya Smyk / Shutterstock.com)

Seit Jahren behauptet ein Mann, auf einer Müllkippe liege sein inzwischen millionenschwerer Bitcoin-Schatz begraben – danach suchen darf der Brite aber weiterhin nicht. Der High Court, das Oberste Gericht für England und Wales, wies eine Klage des Mannes zurück, der vor Gericht um die Sucherlaubnis mit der Stadt Newport streiten wollte. Der Fall beschäftigt Großbritannien seit Jahren.

8.000 Bitcoin sollen auf der Festplatte schlummern

Der Mann gibt an, im Jahr 2013 eine Festplatte mit 8.000 Einheiten der Kryptowährung Bitcoin versehentlich weggeworfen zu haben. Der heutige Wert beliefe sich auf etwa 730 Millionen Euro.

Seine Anfrage bei der örtlichen Behörde, auf der Mülldeponie suchen zu dürfen, war mehrmals abgelehnt worden. Der Stadtrat von Newport begründete das unter anderem mit den hohen Kosten, der Gefahr für Menschen und Umwelt sowie damit, dass die Entsorgung an sich dazu geführt habe, dass der Mann nicht mehr Eigentümer sei.

High-Court-Richter Andrew Keyser entschied nun, dass zwischen dem Verlust der Festplatte und der Klage zu viel Zeit vergangen sei. Zudem habe die Klage vor Gericht keine realistischen Aussichten auf Erfolg.

Quelle; t3n
 
Gericht verweigert die Suche nach tausenden Bitcoins auf Müllhalde in Wales

Eine 2013 entsorgte Festplatte enthält angeblich die Schlüssel für Bitcoins im Wert von fast 750 Millionen Euro. Doch die Ausgrabungen werden nicht stattfinden.

Ein britisches Gericht hat die mittlerweile 11-jährige Suche nach einer weggeworfenen Festplatte mit Schlüsseln für 8000 Bitcoins beendet, bevor die Ausgrabungen auf der betroffenen Müllhalde in Wales beginnen können. Die Gemeinde als Betreiber der Mülldeponie hatte sich bislang einer Suche nach der Festplatte verweigert, doch der ehemalige Besitzer wollte sie gerichtlich dazu zwingen. Jetzt ist er wohl endgültig gescheitert, die Bitcoins im aktuellen Wert von rund 748 Millionen Euro zurückzuerlangen.

Der Waliser James Howells hatte nach eigenen Angaben bereits 2009, also in der Frühzeit des Bitcoins, mit dem Mining begonnen. Den fürs Mining genutzten Laptop hatte Howells irgendwann zerlegt und die Komponenten verkauft; die Festplatte mit den Schlüsseln kam in die Schublade – bis sie bei einem Umzug 2013 versehentlich in den Müll geriet. Seitdem ersucht der Mann eine Erlaubnis der walisischen Stadt Newport, die Festplatte wieder auszugraben.

Doch der Jäger des verlorenen Bitcoin-Schatzes darf auf der Müllkippe nicht ausgraben, denn die Kommune weigert sich. Generell sei es Privatpersonen verboten, die Deponie zu betreten, und bei einer derartigen, mit hohen Kosten verbundenen Schatzsuche seien erhebliche Konsequenzen für die Umwelt zu befürchten. Selbst Versprechungen Howells, die Ausgrabungen mithilfe von Investoren zu finanzieren und der Stadt einen Anteil des Bitcoin-Schatzes zu überlassen, haben die Kommune nicht umgestimmt. Deshalb zog der Bitcoin-Wegschmeißer vor Gericht und forderte eine präzise Suche auf der Müllhalde.

Gericht verwirft die Klage frühzeitig

Doch dort ist der Mann jetzt wohl endgültig gescheitert. Denn das hohe Gericht in Cardiff unter Richter Keyser hat Ende letzter Woche entschieden, das Verfahren mangels Erfolgsaussichten nicht zuzulassen (Verfahrensnummer BL-2024-CDF-000009). Ausgrabungen auf der Mülldeponie würden laut Gerichtsentscheid schädliche Substanzen freisetzen und Anwohner gefährden, mit "potenziell schwerwiegende Risiken, die Fragen der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt aufwerfen".

Der Richter beruft sich auf das britische Gesetz zur Kontrolle der Umweltverschmutzung von 1974. Demnach soll "Alles, was der Behörde von einer anderen Person im Zuge der Nutzung der Einrichtungen übergeben wird, Eigentum der Behörde" werden. Howells argumentiert, dass damit aber nicht zwingend das frühere Eigentumsrecht aufgegeben wird, die Festplatte also auch noch ihm gehöre. Der Richter widerspricht und erklärt: "Die Worte 'gehören der Behörde' sind vollständig und uneingeschränkt".

Protest vom Bitcoin-Wegschmeißer

James Howells ist enttäuscht von dieser Entscheidung. "Die Abweisung des Falls bei der frühesten Anhörung ermöglicht mir nicht einmal, mich zu erklären oder in irgendeiner Form Gerechtigkeit zu erlangen", sagte er laut BBC. "Es gab so viel mehr, was in einem ordentlichen Prozess hätte erklärt werden können, und das hatte ich erwartet. Es geht nicht um Gier, ich teile gerne den Erlös, aber niemand in einer Machtposition will ein anständiges Gespräch mit mir führen... Dieses Urteil hat mir alles genommen und mich mit nichts zurückgelassen. Es ist das große britische Unrechtssystem, das wieder zuschlägt."

Ob die Notebook-Festplatte nach zehn Jahren im Müll ausreichend restauriert werden kann, um auf die Bitcoin-Schlüssel zugreifen zu können, bleibt also offen. Howells selbst zeigte sich in der Vergangenheit in diesem Punkt optimistisch. Zwar räumte er laut einem Artikel im New Yorker aus dem Jahr 2021 ein, dass die Festplatte durch das Einschichten von Erde und anderem Müll einer gewissen Verdichtung ausgesetzt gewesen sein muss. Howells geht aber trotzdem davon aus, dass die Platte dabei wahrscheinlich nicht zerbrochen und der Inhalt der Festplatte dadurch nicht zerstört worden ist.

Quelle; heise
 
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