Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet 50.000 Uploads: Kino.to-Prozess gegen Skyload angelaufen

    Nobody is reading this thread right now.
Seit dem heutigen Montag müssen sich vor dem Leipziger Amtsgericht zwei Männer wegen dem Verdacht auf gemeinschaftliche gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, den Sharehoster Skyload betrieben zu haben. Laut Anklage waren sie ihre besten Kunden, im Laufe der Zeit haben sie auf ihren Servern für Kino.to über 50.0000 illegale Filmmitschnitte hochgeladen.

Obwohl das Streaming-Portal Kino.to von der Polizei bereits im Juni 2011 hochgenommen wurde, sind noch nicht alle Gerichtsverfahren abgewickelt. Heute und morgen stehen vor dem AG Leipzig zwei Männer im Alter von 29 und 32 Jahren vor dem Amtsgericht Leipzig. Im Einzelnen wird ihnen vorgeworfen, den Sharehoster Skyload betrieben zu haben. In enger Zusammenarbeit mit Dirk B. von Kino.to wurden darüber Kopien von TV-Serien und Spielfilmen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Anklage wirft einem der beiden Betreiber vor, er habe eigenhändig mehr als 50.0000 Filmmitschnitte auf seinen Servern hochgeladen.

Die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess führten ihren Sharehoster auch nach dem Ende von Kino.to weiter, sie kooperierten nach der Verhaftung von Dirk B. mit Movie4k und KinoX. Der Niedergang von RapidShare und das Aus von Megaupload sorgten vorübergehend für ein erhebliches Wachstum dieses Anbieters. Laut der Google-Tochter doubleclick wurden kurz vor Ende des Betriebs monatlich etwa 6,2 Seitenzugriffe generiert. Man hoffte über die Vermarktung von Online Werbung und den Verkauf von Premium-Accounts hohe Umsätze zu generieren. Ein Großteil der Einnahmen musste aufgrund der hohen Betriebskosten investiert werden, sagte einer der Angeklagten heute vor Gericht. Für ihn sei das Projekt im Rückblick ein Minusgeschäft gewesen. Am morgigen Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt.

Richter Mathias Winderlich kündigte heute an, für ihr umfassendes Geständnis könnten sie im Höchstfall mit zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung rechnen. Dirk B., der Gründer und Organisator von Kino.to, wurde hingegen 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Weitere Beteiligte erhielten in den letzten Jahren in mehreren Strafprozessen unterschiedlich hohe Bewährungs- und Haftstrafen.

Quelle: tarnkappe
 
Kino.to: Verurteilung zu Bewährungsstrafen für Helfer des Streaming-Portals

Vier Jahre nach der Razzia gegen das Filmportal kino.to und drei Jahre nach der Verurteilung des Gründers, gab es nun Bewährungsstrafen für zwei Helfer des Portals. Sie hatten Zehntausende illegale kopierte Filme ins Netz gestellt und verbreitet.

Zwei Helfer des illegalen Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to illegal kopierte Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 illegale Filmkopien hoch.

Hohe Geldstrafen
Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden hatten, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren aufgeflogen und vom Netz gegangen. Schon 2012 wurde der Leipziger Gründer von Kino.to zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.

Quelle: heise
 
Geld- und Bewährungsstrafe für Kino.to-Helfer


Zwei Kino.to-Uploader müssen zum Teil hohe Geldstrafen zahlen, kommen aber mit Haftstrafen auf Bewährung davon. Beide haben gestanden und auf eine Revision verzichtet.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am 13. Oktober 2015 sagte. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to illegal kopierte Filme und Serien auf einem eigenen Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Kopien hoch.

Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden haben, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

Kino.to: Milde Strafe auch für den Gründer

Im Juni 2011 wurden Kino.to und sein Netzwerk aus Sharehostern offline genommen und die Betreiber verhaftet. Der Gründer und Chef von Kino.to, Dirk B., wurde am 14. Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit im untersten Strafrahmen. Dirk B. musste zudem an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über meist betrügerische Werbung wie Abofallen, Adware zum Unterschieben von Trojanern, Sportwetten und Onlineglücksspiele über seine spanische Firma eingenommen hatte.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Klage zu Kino.to geurteilt, dass Internetsperren gegen illegale Angebote zulässig sind.

Quelle: Golem
 
Zurück
Oben