Hab ich was anderes behauptet???
Ich schreibe auch nur meine Meinung zu der Problematik, wie ich sie als vollkommen Unbetroffener ohne Sky-Abo (keine SAT- oder Kabel-Empfangsmöglichkeit, leider), wie wohl die meisten Richter auch.
Außergerichtliche Einigung mit Sky auf Fortführung eines Vertrages ohne gepairte Abokarte gibt es wohl nicht mehr, so dass man dies jetzt vor Gericht einklagen muss. Bisherige Klagen haben nur zur vorzeitigen und rückwirkenden Vertragsbeendigung bei gepairter Abokarte geführt.
Ja, Sky hat offensichtlich (genauso wie Premiere, was sie ja übernommen hatten) keinen genauen Überblick über ihre Verträge mit den Kunden. Wundert mich auch nicht, wenn man sieht, dass es Sky auch heute noch erstmal nur darum geht, ein Sky-Abo zu verkaufen. Selbst wenn sie das dann nur für ein paar Tage, Wochen oder Monate bis zum Pairen der Abokarte bezahlt bekommen, scheint sich das für Sky bezahlt zu machen.
Erfolgreich wird man nicht gegen das Pairing klagen können. Da kenne ich zu viele Gerichtsverfahren über unklar formulierte Verträge, die von den Klägern auf Vertragserfüllung alle regelmäßig verloren werden. Deutsche Gerichte und deren Richter entscheiden in solchen unklaren Fällen, was ihnen den beiden Parteien zur Fortsetzung oder zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages zumutbar erscheint.
Aus der Sicht erscheint es (einem Richter) erstmal für einen Sky-Kunden mit einem mehr als 10 Jahre altem Receiver-Modell zumutbar, diesen kostenfrei gegen einen neuen Sky-Receiver oder das Sky-Modul durch Sky austauschen zu lassen, so dass der Sky-Kunde weiterhin den eingegangenen Vertrag zur Nutzung und Bezahlung des Sky-Angebotes erfüllen kann.
Dagegen wird es (einem Richter) unzumutbar erscheinen, dass Sky für ein paar wenige Kunden die im Interesses aller Sky-Kunden durchzusetzenden Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sky-Abos aufzugeben. Es gibt immerhin ca. 4,5 Millionen "zufriedene" Sky-Kunden und nur ein paar unzufriedene. Selbst 1% der Sky-Kunden wären nur ca. 45 Tausend die klagen müssten. Was sind da dann ein paar 10 oder 100 Klagen: 0,00xxx% aller "zufriedenen" Sky-Kunden.
Ein Richter wird also bei Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung mit einem Sky-Receiver oder dem Sky-Modul durch den Sky-Kunden nur auf eine vorzeitige und rückwirkende Vertragsauflösung entscheiden, was bisher ja auch so in allen Fällen entschieden wurde. Die Unzumutbarkeit muss der Kläger aber gut und für einen Richter verständlich bei Klageerhebung nachweisen können und dazu gehört sicherlich nicht, dass dieser oder jener heute noch eine ungepairte Abokarte nutzen kann, man als Kläger aber nicht mehr.
Etwas anders würde das aussehen, wenn man Sky nachweisen kann, dass mehr als 10...15% aller Sky-Kunden noch eine ungepairte Abokarte besitzen, also ca. 450...675 Tausend Sky-Kunden. Diese 10...15% sind die magische Grenze, ab der Richter in den mir bekannten Vertragsprozessen annehmen, dass der Nachweis erbracht wurde, dass der Vertrag wie angenommen (vom Kläger oder Verklagten, kommt drauf an, wer warum was eingeklagt hat), aber nicht direkt rechtsicher (vom Kläger oder Verklagten) nachweisbar ist, zu erfüllen ist.