Dies dürfte das schärfste Urteil in der Geschichte des Filesharings darstellen. Ein Kanadier hatte bei einem geschlossenen Netzwerk zwei Pornofilme per BitTorrent verbreitet und muss nun 60.000 US-Dollar bezahlen. Der Mann aus Calgary war von den Pornoproduzenten der Firma Corbin Fisher angeklagt worden. Hätte man ihm seinen Vorsatz nachweisen können, hätte er bis zu 300.000 Dollar zahlen müssen.
Der Hersteller der beiden Erwachsenenfilme war über das Portal Gaytorrent.ru an die Daten des Verbreiters des urheberrechtlich geschützten Materials gelangt. Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass die Betreiber die Userdaten ihrer Nutzer freiwillig an Rechteinhaber weitergereicht haben. Zwar wirbt das Portal damit, dass man dort kostenlos an die neuesten Gayfilme kommen könnte. Bei Urheberrechtsverletzungen scheinen die Macher aber recht freizügig mit den Daten ihrer Nutzer umzugehen.
Der Rechtsanwalt von Corbin Fisher beantragte vor Gericht einen weit höheren Schadensersatz, was aber in dieser Form abgelehnt wurde. Die Tatsache, dass ein Bittorrent-Netzwerk für die Verbreitung eingesetzt wurde, konnte dem Angeklagten nicht als willentliche Fehlhandlung ausgelegt werden. Es gehöre ein Minimum an technischem Wissen dazu zu verstehen, wie die Verbreitung der Filme über das Internet realisiert wird. Daran würde auch die einfache Installation und Anwendung eines BitTorrent-Clients nichts ändern, befand das Gericht.
Das Gericht begrenzte die Summe pro Film deswegen von 150.000 auf 30.000 US-Dollar. Insgesamt wurde der Angeklagte zu 63.867 Dollar Schadenersatz verurteilt. Dazu kommen noch alle Kosten des Verfahren und die Honorare der beteiligten Rechtsanwälte. Der Anwalt der Kläger stellte heraus, dass alleine die Tatsache, dass man in Kanada wohnt nicht davor schützen würde, für derartige Vergehen belangt zu werden. Der Kläger ist mit dem Ausgang des Verfahrens mehr als zufrieden. Um eine solche Summe zu verdienen, hätten sie weit mehr als nur 2 Filme verkaufen müssen. Der Preis pro DVD liegt bei rund 50 Dollar.
So oder so - der Fall ist in der Geschichte der Urheberrechtsverletzungen absolut einmalig. Wahrscheinlich dient das Urteil primär der Abschreckung, damit andere Filesharer Abstand von ihrem Verhalten nehmen. Auch oder gerade solche jenseits der Staatsgrenzen der USA.
Quelle: Gulli