Ermittlungen, die bereits seit 2015 gegen die Betreiber der illegalen Plattform LuL.to liefen, führten die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei zwei Hauptbeschuldigten auf die Spur der im Rahmen der kriminellen Aktivitäten illegal erwirtschafteten Gewinne inform von großen Beständen verschiedener Arten von Krytowährungen.
So verkaufte man im Zusammenarbeit mit der Landesjustizkasse Bayern diese Kryptowährungen im Gesamtwert von über 12 Millionen Euro auf dem Wege einer Notveräußerung, laut Pressemitteilung 10 vom 28.05.2018.
Unter dem Motto Lesen und Lauschen stellte das Team von LuL.to Nutzern ohne Einwilligung der Urheber sowohl E-Books, darunter auch aktuelle Neuerscheinungen und Spiegelbestseller, Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper), als auch Hörbücher gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wurde das illegale Portal LuL.to dann für immer vom Netz genommen.
Am 21. Juni 2017 sperrte das CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) des LKA Sachsen die Domain ww.LuL.to. Die Datenbank von LuL.to wies lt. Pressemitteilung einen Buchbestand von mehr als 200.000 Titel auf, darunter allein ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. So sollen mehr als 30.000 Kunden die illegalen Dienste des Portals in Anspruch genommen haben. Die Ermittler des SN4C konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern sah sich aufgrund der hohen Kursschwankungen bei Kryptowährungen gezwungen, den Verkauf der Coins per Notveräußerung zu realisieren. Für deren Durchführung sorgte die Landesjustizkasse Bayern. Als gestzliche Grundlage diente der § 111p StPO. Der Paragraph gestattet es, auch vor einer rechtskräftigen Verurteilung sichergestellte Vermögenswerte zu verkaufen, wenn „deren Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht“, so die Behörde.
Gemäß Pressemitteilung spürten die Beamten durch zeit- und personalaufwändige Ermittlungen Krptowährungsbestände von insgesamt 1.312,49 Bitcoin, 1.399,04 Bitcoin Cash, 1.312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether auf. Diese wurden in mehr als 1.600 Einzeltransaktionen über eine in Deutschland ansässige Handelsplattform verkauft.
In einem vom 20.02.2018 bis zum 25.04.2018 andauernden Verkaufsprozess wurden Erlöse von knapp über 12 Millionen Euro erzielt. Jedoch entscheidet man erst mit dem Urteil nach Abschluss der Hauptverhandlung über die Verwendung des Geldes, da die Notveräußerung allein dem Werterhalt der sichergestellten Vermögenswerte diente. So wäre es möglich, dass der Verkaufserlös entweder zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten dient, die Staatskasse füllt oder an die Beschuldigten auszuzahlen ist.
Währenddessen dauern die weitreichenden Ermittlungen gegen die Betreiber an. Gegenwärtig erfolgen umfangreiche Auswertungen der Kunden-und Bestelldatenbanken zur Feststellung der exakten Schadenshöhe für die Rechteinhaber. Daher steht auch ein Zeitpunkt für die Anklageerhebung noch nicht fest.
Quelle; tarnkappe
So verkaufte man im Zusammenarbeit mit der Landesjustizkasse Bayern diese Kryptowährungen im Gesamtwert von über 12 Millionen Euro auf dem Wege einer Notveräußerung, laut Pressemitteilung 10 vom 28.05.2018.
Unter dem Motto Lesen und Lauschen stellte das Team von LuL.to Nutzern ohne Einwilligung der Urheber sowohl E-Books, darunter auch aktuelle Neuerscheinungen und Spiegelbestseller, Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper), als auch Hörbücher gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wurde das illegale Portal LuL.to dann für immer vom Netz genommen.
Am 21. Juni 2017 sperrte das CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) des LKA Sachsen die Domain ww.LuL.to. Die Datenbank von LuL.to wies lt. Pressemitteilung einen Buchbestand von mehr als 200.000 Titel auf, darunter allein ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. So sollen mehr als 30.000 Kunden die illegalen Dienste des Portals in Anspruch genommen haben. Die Ermittler des SN4C konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern sah sich aufgrund der hohen Kursschwankungen bei Kryptowährungen gezwungen, den Verkauf der Coins per Notveräußerung zu realisieren. Für deren Durchführung sorgte die Landesjustizkasse Bayern. Als gestzliche Grundlage diente der § 111p StPO. Der Paragraph gestattet es, auch vor einer rechtskräftigen Verurteilung sichergestellte Vermögenswerte zu verkaufen, wenn „deren Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht“, so die Behörde.
Gemäß Pressemitteilung spürten die Beamten durch zeit- und personalaufwändige Ermittlungen Krptowährungsbestände von insgesamt 1.312,49 Bitcoin, 1.399,04 Bitcoin Cash, 1.312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether auf. Diese wurden in mehr als 1.600 Einzeltransaktionen über eine in Deutschland ansässige Handelsplattform verkauft.
In einem vom 20.02.2018 bis zum 25.04.2018 andauernden Verkaufsprozess wurden Erlöse von knapp über 12 Millionen Euro erzielt. Jedoch entscheidet man erst mit dem Urteil nach Abschluss der Hauptverhandlung über die Verwendung des Geldes, da die Notveräußerung allein dem Werterhalt der sichergestellten Vermögenswerte diente. So wäre es möglich, dass der Verkaufserlös entweder zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten dient, die Staatskasse füllt oder an die Beschuldigten auszuzahlen ist.
Währenddessen dauern die weitreichenden Ermittlungen gegen die Betreiber an. Gegenwärtig erfolgen umfangreiche Auswertungen der Kunden-und Bestelldatenbanken zur Feststellung der exakten Schadenshöhe für die Rechteinhaber. Daher steht auch ein Zeitpunkt für die Anklageerhebung noch nicht fest.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; tarnkappe
Anhänge
Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.