Rabevater
Board Guru
Finde ich sehr clever, wenn es sich so zugetragen hat.
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Der Erwerbslose vereinbarte unverzüglich telefonisch noch am selben Tag ein Vorstellungsgespräch. Beim Maßnahmeträger angekommen signalisierte er innerhalb des Vorstellungsgespräches rege Arbeitsbereitschaft, legte die Zuweisung seines Jobcenters auf den Tisch und erhielt daraufhin von der dortigen Mitarbeiterin den vom Maßnahmeträger bereits signierten und gestempelten Maßnahmevertrag, den er draußen im Foyer durchlesen, unterzeichnen und an dem Empfang bei der Sekretärin wieder abgeben sollte; er könne dann sofort am nächsten Montag anfangen.
Im Foyer las der Erwerbslose dann den Maßnahmevertrag und unterschrieb dann, wie folgt : Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht Hannover gegenüber „unfairKauf“ nachträglich einzuklagen und unterschrieb mit voller handschriftlicher Unterschrift.
Der Erwerbslose gab, wie bepfohlen den unterschriebenen Maßnahmevertrag vorn am Empfang ab, verlangte seine Zuweisung zurück und noch eine Kopie des Maßnahmevertrages und verschwand aus der vermeintlich gemeinnützigen Einrichtung.
Zuhause angekommen klingelte bereits sein Telefon. Es war der stellvertretende Vorsitzende des Sozialwarenkaufhauses „unfairKauf“ der ihm nur mitteilen wollte, daß aus dem Arbeitsverhältnis nächsten Montag nichts werden könne und er den Vorfall nicht an die „große Glocke“ hängen möge, er hätte auch keine Schwierigkeiten von seinem Jobcenter zu befürchten.
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Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen aus Hannover, der von seinem Jobcenter eine schriftliche Zuweisung per Vewaltungsakt erhalten hat, sich umgehend für eine Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigung ugs. (1-Euro-Job) als Lagerarbeiter beim Sozialwarenkaufhaus „unfairKauf“ telefonisch zu bewerben.Der Erwerbslose vereinbarte unverzüglich telefonisch noch am selben Tag ein Vorstellungsgespräch. Beim Maßnahmeträger angekommen signalisierte er innerhalb des Vorstellungsgespräches rege Arbeitsbereitschaft, legte die Zuweisung seines Jobcenters auf den Tisch und erhielt daraufhin von der dortigen Mitarbeiterin den vom Maßnahmeträger bereits signierten und gestempelten Maßnahmevertrag, den er draußen im Foyer durchlesen, unterzeichnen und an dem Empfang bei der Sekretärin wieder abgeben sollte; er könne dann sofort am nächsten Montag anfangen.
Im Foyer las der Erwerbslose dann den Maßnahmevertrag und unterschrieb dann, wie folgt : Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht Hannover gegenüber „unfairKauf“ nachträglich einzuklagen und unterschrieb mit voller handschriftlicher Unterschrift.
Der Erwerbslose gab, wie bepfohlen den unterschriebenen Maßnahmevertrag vorn am Empfang ab, verlangte seine Zuweisung zurück und noch eine Kopie des Maßnahmevertrages und verschwand aus der vermeintlich gemeinnützigen Einrichtung.
Zuhause angekommen klingelte bereits sein Telefon. Es war der stellvertretende Vorsitzende des Sozialwarenkaufhauses „unfairKauf“ der ihm nur mitteilen wollte, daß aus dem Arbeitsverhältnis nächsten Montag nichts werden könne und er den Vorfall nicht an die „große Glocke“ hängen möge, er hätte auch keine Schwierigkeiten von seinem Jobcenter zu befürchten.
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