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versenden

Als Bekannter Versender (engl. Known Consignor) wird der Status beschrieben, den Unternehmen bisher für sich beanspruchen konnten und der sie dazu berechtigt, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Seit dem 29. April 2013 gilt dieser Status nicht mehr. Unternehmen mussten sich bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt neu validieren lassen, um den neuen Status des behördlich anerkannten "bekannten Versenders" (bV) zu erhalten. Ein Unternehmen, das bis zu dieser Frist nicht erneut validiert war, muss die jeweilige Luftfracht von einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert prüfen, röntgen und freigegeben lassen, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf. Somit entsteht für den Versender neben erhöhten Frachtkosten das Risiko von Lieferverzögerungen.

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    Phantom

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