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vergleichbares

Die Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (kurz: TätMVO) enthält eine Liste der Farbstoffe, die in Deutschland beim Tätowieren nicht verwendet werden dürfen. Aufgelistet werden insbesondere Azofarbstoffe, die auch oft in Lacken für den Kraftfahrzeugbau Verwendung finden.Am 27. November 2008 wurde die neue deutsche Tätowiermittel-Verordnung vom 13. November 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die Verordnung trat am 1. Mai 2009 in Kraft. Vorangegangen waren 2003 und 2008 die Resolutionen ResAP(2003)2 und ResAP(2008)1 des Europarats.

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    Phantom

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