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Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.
In den verschiedenen Kulturen haben sich für alle diese Verhältnisse einfache oder umfangreiche Verwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenen Verwandtschaftsbezeichnungen für die Familienangehörigen einer Person. Diese Namen beziehen sich immer auf diejenige Person, die sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergänzend, beispielsweise ist eine Person die Enkelin ihrer Großmutter, gleichzeitig ist sie die Urenkelin ihrer Urgroßmutter. Bei der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Stammbäumen oder Ahnentafeln wird die Hauptperson als Ego (Ich) oder Proband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazu Genealogische Darstellung).
Dieser Artikel erläutert die Beziehungsnamen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet werden; regional finden sich viele abweichende Bezeichnungen. Alle sind kulturell geprägt von dem Verständnis, dass eine Person gleichermaßen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in der westlichen Welt üblichen Verwandtschaftssystem.
Der Grad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei Personen geht von ihrer beider Abstammung aus, dabei wird unterschieden zwischen dem bezifferten Generationen-Abstand von Seitenlinien („1. Grades“: eine Generation zurück; siehe Grafik rechts) und dem rechtlichen Verwandtschaftsgrad („im ersten Grad“: eine vermittelnde Geburt liegt zwischen ihnen).

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