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meldung

Als Meldezettel wird in Österreich jene amtliche Bescheinigung bezeichnet, mit der die Meldung des ordentlichen Wohnsitzes oder längeren Aufenthalts nachgewiesen wird. Eine solche Meldung ist der Verwaltungsbehörde bei der erstmaligen Begründung eines Wohnsitzes, beim Wechsel des Wohnsitzes und bei längeren Aufenthalten an anderen Orten als dem Wohnsitz zu machen. Maßgebliche gesetzliche Bestimmung ist das Meldegesetz 1991.
Die Meldung des Wohnsitzes/Wohnsitzwechsels ist in Österreich verpflichtend und beim zuständigen Meldeamt der Gemeindeverwaltung einzureichen. Meldebehörde selbst ist gemäß Meldegesetz der jeweilige Bürgermeister. Die Daten werden von der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) gespeichert und eine Ausfertigung des Meldezettels wird dem Wohnsitznehmer als behördlich ausgestelltes Dokument (Bestätigung der Meldung) übergeben. Ab der Erstmeldung kann der Meldezettel als aktualisierter Melderegisterauszug gesehen werden.
Das Formular des Meldezettels ist bei den Meldeämtern, online und bei manchen Trafiken verfügbar.

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    Phantom

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