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blüten

Die Blüte einer Pflanze ist ein nach Eintritt der Blühreife zu beobachtender unverzweigter Kurzspross mit begrenztem Wachstum, dessen Blätter indirekt oder direkt im Dienst der geschlechtlichen Fortpflanzung stehen: indirekt als Schutz- oder Anlockungsorgane (Blütenhülle), direkt durch die Bildung der Fortpflanzungsorgane (Staubblätter und Fruchtblätter).
Häufig wird unter Blüte nur die Blüte der Angiospermen verstanden, denn sie sind die Blütenpflanzen im engeren Sinne. Dennoch haben auch die Gymnospermen Blüten bzw. Blütenstände.
Eine Angiospermen-Blüte besteht aus folgenden Bestandteilen (die jedoch nicht alle vertreten sein müssen): die Blütenachse (Blütenboden), aus der die Blütenorgane entspringen: eine Blütenhülle (Perianth) als Perigon oder getrennt in eine Kelch- und Kronblatthülle, das Androeceum aus Staubblättern und das Gynoeceum aus Fruchtblättern. Die Staubblätter bilden den Pollen, der bei der Bestäubung auf die Narbe der Fruchtblätter gelangt, dort auskeimt und die im Fruchtblatt gelegenen Samenanlagen befruchtet, genauer die in der Samenanlage befindliche Eizelle (Befruchtung). Die befruchtete Eizelle entwickelt sich zum pflanzlichen Embryo, die Samenanlage entwickelt sich zum Samen und die gesamten verbleibenden Teile der Blüte werden zur Frucht.

Blüten, die nur Fruchtblätter enthalten, bezeichnet man umgangssprachlich als „weiblich“, solche, die nur Staubgefäße enthalten, als „männlich“ und Blüten, die sowohl Staubblätter als auch Fruchtblätter haben, als zweigeschlechtliche oder zwittrige Blüten (Siehe unten: Geschlechtigkeit).

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