§ 6 Media-Ware
(1) Der Anbieter bietet zudem Waren aus dem Bereich Unterhaltungselektronik (nachfolgend „Media-Ware“) an. Die Nutzung der waipu.tv-Dienste über eine Media-Ware kann den Abschluss einer Basismitgliedschaft oder eines kostenpflichtigen Abonnementdienstes voraussetzen.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden die Media-Ware zum Kauf anbieten oder im Rahmen eines Mietvertrages überlassen. Wird ein Mietvertrag vereinbart, bleibt der Anbieter Eigentümer der Media-Ware.
(3) Der Kunde muss nach Vertragsende auf eigene Kosten die zur Miete überlassene Media-Ware an den Anbieter zurücksenden. Der Anbieter berechnet dem Kunden den Verbrauchswert der Media-Ware, die nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsende beim Anbieter eingegangen ist, es sei denn der Kunde hat die Verzögerung nicht zu vertreten.
(4) Mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt. Der Anbieter wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung durch den Anbieter zustande.
(5) Die zur Miete überlassene Media-Ware darf ausschließlich mit Zubehör verwendet werden, die vom Anbieter oder dem Hersteller zur Verwendung empfohlen ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Media-Ware ausschließlich mit vom Anbieter zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich vom Anbieter durchgeführt werden.
(6) Für die vom Kunden käuflich erworbene Media-Ware wird empfohlen, die Media-Ware mit Zubehör zu verwenden, das vom Anbieter oder dem Hersteller zur Verwendung empfohlen ist. Ebenso wird empfohlen, die Media-Ware mit vom Anbieter zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sollten vom Anbieter durchgeführt werden.
(7) Reklamiert der Kunde einen Fehler der Media-Ware, wird der Anbieter die Media-Ware prüfen. Der Kunde ist verpflichtet die reklamierte Media-Ware an eine vom Anbieter benannte Adresse zu senden. War die Media-Ware bei Überlassung an den Kunden mangelhaft, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt.
(8) Der Anbieter ist berechtigt die dem Kunden überlassene Media-Ware durch ein gleichwertiges Gerät zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.
(9) Lieferung und Versandkosten von Media-Ware
(9.1) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert Media-Ware nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) und eine Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland haben.
(9.2) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.
(9.3) Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
(9.4) Der Versand der Media-Ware erfolgt per Postversand.
(9.5) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs sowie wegen eines durch den Kunden verursachten Neuversands (bspw. Abholfrist überschritten, falsche Adresse) die unmittelbaren Kosten der Rück- bzw. Neusendung zu tragen.
(10) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden verbleibt die verkaufte Media-Ware im Eigentum des Anbieters.
§ 7 Lizenz