Nach AGB führt sky regemässig einen IP-Adress - Abgleich bei beiden Receivern durch .. der Kollege hat vermutlich bisher Glück gehabt.
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IP-Abgleich
Sky erhebt hierfür automatisch, wenn möglich täglich, die IP-Adresse der Receiver, Datum, Uhrzeit und die Smartcard-ID. Über die Smartcard-ID wird der IP-Abgleich dem Vertragsverhältnis des Kunden zugeordnet. Ergibt sich aus der Überprüfung, dass die Zweitkarte nicht vertragskonform eingesetzt wird (unterschiedliche IP-Adressen, fehlende Internetverbindung), so wird der Kunde darauf hingewiesen.
Fällt ein IP-Abgleich negativ aus, steht es im Ermessen von sky, den Vertrag auf die regulären Konditionen umzustellen und vom Kunden ab dem Kalendermonat, der auf den Monat des erfolglosen IP-Abgleichs folgt, und bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit den regulären Preis für eine Zweitkarte i. H. v. € 16,99 (ohne Freischaltung Fußball-Bundesliga) zu verlangen. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen wieder, kann er den Vertrag erneut auf den ermäßigten Preis (inkl. Fußball-Bundesliga) für die Zweitkarte mit Internetanschluss verbunden mit einem Laufzeitneustart des gesamten Abonnements umstellen. Für diese Umstellung fällt eine Servicepauschale i. H. v. € 49 an.