EU-Kommission verwirft umstrittene Handysteuer
Das Vorhaben hatte Link veralten (gelöscht) für einigen Aufruhr gesorgt: Die EU-Kommission beschloss im Dezember 2008, Handys mit Zusatzfunktionen wie Kamera, Fernsehempfänger oder GPS mit einem Importzoll von bis zu 14 Prozent belegen. Nun hat allerdings die schwedische EU-Ratspräsidentschaft als eine der ersten Handlungen die umstrittene Handysteuer verworfen.
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Unnötige Verteuerung
Die meisten der insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten sprachen sich gegen die Importzölle aus, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Europas führende Handyhersteller, unter anderem
Hintergrund
Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollten Handys mit Einfuhrzöllen belegt werden, wenn eine der folgenden Komponenten in die Geräte eingebaut ist: Digitalkamera mit einem optischen Zoom, Navigationsmodul mit GPS oder ein TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab neun Zentimeter. Ebenfalls betroffen gewesen wären Handys, die Videos aufzeichnen können und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.
quelle: inside-handy.de
das wärs noch gewesen, noch ne Steuer!
Das Vorhaben hatte Link veralten (gelöscht) für einigen Aufruhr gesorgt: Die EU-Kommission beschloss im Dezember 2008, Handys mit Zusatzfunktionen wie Kamera, Fernsehempfänger oder GPS mit einem Importzoll von bis zu 14 Prozent belegen. Nun hat allerdings die schwedische EU-Ratspräsidentschaft als eine der ersten Handlungen die umstrittene Handysteuer verworfen.
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Die meisten der insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten sprachen sich gegen die Importzölle aus, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Europas führende Handyhersteller, unter anderem
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, die zusammen jedes zweite Handy weltweit produzieren, hatten gemeinsam mit den skandinavischen Mitgliedsstaaten schon vorher gegen die Steuer protestiert. "Nokia ist sehr erfreut, dass die Kommission sich gegen die Importzölle ausgesprochen hat und die Ungewissheit nun vom Tisch ist", so ein Nokia-Sprecher.Hintergrund
Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollten Handys mit Einfuhrzöllen belegt werden, wenn eine der folgenden Komponenten in die Geräte eingebaut ist: Digitalkamera mit einem optischen Zoom, Navigationsmodul mit GPS oder ein TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab neun Zentimeter. Ebenfalls betroffen gewesen wären Handys, die Videos aufzeichnen können und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.
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das wärs noch gewesen, noch ne Steuer!