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Handy - Navigation EU: Zölle sollen leistungsfähige Handys verteuern

In der Europäischen Union drohen Zölle für die Einfuhr leistungsfähiger Handys in Höhe von bis zu 14 Prozent. Von entsprechenden Plänen der EU-Kommissionen berichtete heute der Branchenverband BITKOM.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Mobiltelefone demnach künftig mit Importzöllen belegt werden, wenn sie Zusatzfunktionen wie eine leistungsstarke Kamera, ein Navigationsmodul oder einen Fernsehempfänger enthalten. Derzeit sind Mobiltelefone grundsätzlich von Importzöllen befreit.

Mit den Zusatzfunktionen würden sie in Zukunft aber als abgabenpflichtige Digitalkamera, Navigationsgerät oder Fernseher eingestuft. "Die Abgaben würden die Geräte massiv verteuern und die Verbreitung technischer Neuerungen bremsen", kritisierte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer das Vorhaben.

"In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wäre ein Absatzeinbruch bei hochwertigen Handys zu befürchten", fuhr er fort. Zudem könnte die Einführung von Zöllen Gegenmaßnahmen der EU-Handelspartner provozieren. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für die Zollfreiheit aller Mobilfunkgeräte einzusetzen. In dieser Woche findet ein Ausschusstreffen in Brüssel statt, bei dem Vertreter der Mitgliedsstaaten über den Vorschlag der Kommission beraten.

Laut dem Entwurf der EU-Kommission die Einfuhrzölle beispielsweise für Handys mit einem der folgenden Ausstattungsmerkmale gelten:


  • Digitalkamera mit einem optischen Zoom
  • Navigationsmodul mit GPS
  • TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab 9 Zentimeter (3,5 Zoll)
  • Handys, die Videos aufzeichnen können, und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.


Wird ein Handy als TV-Gerät oder Digitalkamera klassifiziert, fallen 14 Prozent Zoll an. Smartphones, die ohne Mobilfunkvertrag rund 500 Euro kosten würden dadurch rund 70 Euro teurer. Bei einer Einstufung des Handys als Navigationsgerät beträgt der Zoll immerhin noch 3,7 Prozent.

Aus Sicht des BITKOM ist eine Einstufung der Handys nach den eingebauten Zusatzfunktionen abzulehnen. "Ein Handy wird an erster Stelle zum Telefonieren benutzt, auch wenn es multimediale Zusatzfunktionen besitzt", sagte Scheer. Eine Klassifizierung als Fotoapparat, Videokamera oder Navigationsgerät entspräche nicht der tatsächlichen Hauptfunktion und Nutzung der Geräte.

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