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Wann wechselt ihr die Räder am Auto?

@axel
Ne nix AMG.
Hatte mit der Felge letztes Jahr Bordsteinkontakt.

Zum entsorgen war sie mir zu Schade, war nur wenig beschädigt aber am Fahrzeug wollte ich sie nicht mehr haben.
So wurde es ein Geburtstagsgeschenk für den Sohn.

Grüße
 
Obwohl ich in den Niederlanden wohne, und hier winterreifen nicht mal pflicht sind, mache ich auch immer nach der O bis O regel.


Irgendwelche binn ich was allwetter Reifen angeht nicht so ganz überzeugt. Und da ich viel in DE unterwegs binn Wechsel ich immer die räder.


Übrigens beides auf alufelgen, sommer 18" und winter 17" der sprittverbrauch bei winterreifen ist nun wirklich kaum höher wenn überhaupt.
 
Fakt ist: Sobald die Temperaturen unter 7° sind, taugt ein Sommerreifen nichts mehr. Auch wenn kein Schnee liegt, vergrössert sich der Bremsweg enorm, weil Sommerreifen dann härter werden.

Allwetterreifen sind eine Krücke! Sie taugen sowohl im Sommer wie auch im Winter nichts! Es gibt Versicherungsgesellschaften, die dir bei einem Unfall einen gewaltigen Abzug machen, wenn du nicht eine ordnungsgemässe Bereifung drauf hast.

Dieses Risiko sollte man nicht eingehen ...

O bos O ist eine gute Faustregel, je nach Wohnort und Höhenlage.
 
Auszug aus dem Busgeldkatalog 2020 (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
):

"Es stellt sich ferner die Frage danach, wie es sich bei Allwetterreifen im Winter mit dem Versicherungsschutz verhält.

Selbstverständlich bleibt der volle Versicherungsschutz bei Fahrten mit Allwetterreifen im Winter bestehen, sofern sie den Maßgaben von Winterreifen entsprechen, sprich diese die entsprechende M+S-Kennzeichnung aufweisen. Im Grunde sind dann nämlich sozusagen Winterreifen montiert.

Allwetterreifen im Winter: Fazit
Zusammenfassend ist mithin festzuhalten, dass Allwetterreifen durchaus eine gesetzlich erlaubte und zugleich praktische Alternative zu Sommer- und Winterreifen sein können. Entscheidend ist dabei allerdings das individuelle Fahrverhalten des Fahrzeughalters."
 
habe mich mit meinem Versicherungsagenten (Allianz) besprochen, da mich das Thema schon deshalb interessiert, weil ich zum ersten mal auf einen Ganzjahresreifen/Allwetterreifen umsteigen will.
Die Aussage war eindeutig: Wenn der Allwetterreifen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, gibt es keine Einschränkung der Versicherungsleistung unabhängig von der Jahreszeit.
Anders sieht es bei Ganzjahresreifen/Allwetterreifen aus, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen (Kennzeichnung M+S Schneeflockensymbol).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung begleicht dann zwar die Schäden der anderen Unfallbeteiligten, die Du verursacht hast. Sie kann anschließend aber Rückforderungen an Dich stellen. Die Höhe der Regressforderungen ist bei der Kfz-Haftpflicht auf 5.000 Euro begrenzt. Der Versicherer hat nach Feststellung der Pflichtverletzung einen Monat Zeit, die Anforderungen an Dich
zu stellen.
Ich bin sicher nicht taub gegenüber Deinen Argumentationen - ich gebe Dir teilweise auch Recht, aber Du suggerierst dem geneigten Leser, dass man mit der Anschaffung eines modernen und zugelassenen Allwetterreifen quasi etwas ungesetzliches unternimmt.
 
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