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Hardware & Software VTKE: Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten

Der VTKE-Verband fordert die Bundesnetzagentur auf, die geltende freie Endgerätewahl für Privat- und Firmenkunden in Deutschland technologieneutral beizubehalten.

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur appelliert, die geltende Regulierung zur freien Endgerätewahl für Privat- und Firmenkunden in Deutschland technologieneutral beizubehalten.

Keine objektiven Grundlagen - nur Nachteile

In der Stellungnahme betont der VTKE, dass die von den Branchenverbänden beantragte Änderung des passiven Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) auf keiner objektiven technischen Grundlage basiert, sondern vielmehr zahlreiche Nachteile für die Allgemeinheit und den Breitbandstandort Deutschland mit sich bringen würde.

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Die Routerfreiheit erlaubt, Router frei zu wählen. Manche Netzbetreiber sind dagegen - das war auch schon beim TV-Kabel so (Bild).
Bild: Kirill M - fotolia.com, AVM / Montage: teltarif.de

Freie Endgerätewahl seit 2015 erfolgreich

Seit der Einführung der freien Endgerätewahl im Jahr 2015 wird die Möglichkeit zur freien Endgerätewahl wie Modems, Router, Telefonen, Telefonanlagen oder Alarmierungssystemen von den Nutzerinnen und Nutzern vielfach gerne in Anspruch genommen.

Es habe sich in den vergangenen mehr als sieben Jahren in der Praxis gezeigt, dass mit einem passiven Netzabschlusspunkt Interoperabilität, Sicherheit, Datenschutz oder der einfache Betrieb von passiven optischen Netzen und entsprechenden Telekommunikationsendgeräten voll gewährleistet seien.

Passive optische Netze werden primäre Technologie sein

Aufgrund der jetzt schon bemerkenswerten Glasfaser-Wachstumsraten sei zu erwarten, dass passive optische Netze zukünftig die primäre Anschlusstechnologie im gesamten Festnetz sein werden.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Antrag werde also faktisch eine Entscheidung über die Perspektive der freien Endgerätewahl für den bald allergrößten Teil der Breitbandanschlüsse in Deutschland sein.

Keine objektiven technischen Notwendigkeiten

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Endgerätefreiheit war und ist technisch einwandfrei möglich und erfolgreich. Es konnten in der Praxis bislang keine objektiven technischen Notwendigkeiten festgestellt werden; diese müssten laut dem Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) vorliegen, wenn das Anschlussrecht eigener Geräte eingeschränkt werden soll.

Auch die nationalen Regulierungsbehörden in den Niederlanden und seit Anfang Oktober 2023 auch in Belgien haben nach Analyse der BEREC-Leitlinien einen passiven Netzabschlusspunkt technologieneutral, auch bei Glasfaser, festgelegt.

Wer ist der VTKE?

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) besteht überwiegend aus mittelgroßen Unternehmen (zumeist Hersteller von Routern, Telefonanlagen und Zubehör), die innerhalb Europas tätig sind. Zusammen machen sie sich dafür stark, den Erfolg eines liberalisierten Telekommunikationsmarktes langfristig zu sichern.

Dabei möchten die Unternehmen das Bewusstsein für die Bedeutung der Telekommunikations-Endgeräte schärfen. Außerdem arbeiten sie gemeinsam an einem stabilen, zukunftsorientierten gesetzgebenden und wirtschaftlichen Rahmen, da dieser die Grundlage für ein hohes Innovationsniveau im Bereich der Telekommunikations-Endgeräte bildet.

Mitglieder im VTKE sind unter anderem Auerswald, Agfeo, AVM, bintec-elmeg, devolo, DrayTek, Gigaset, Individual Computers, Lancom, MaxLinear, Nextragen, Patton, snom, tiptel, viprinet, Telegärtner, TAS (Telefonbau Arthur Schwabe), TDT, TechniSat Mitglied. Der Sitz der Geschäftsstelle ist bei AVM in Berlin.

Eine Einschätzung (von Henning Gajek)

Es gab mal eine Zeit, da gab es einen Netzbetreiber, bei dem man auch die Endgeräte mieten musste, später durfte man sie sogar auch kaufen. Der Anschluss der Geräte durfte nur durch autorisiertes Personal des Netzbetreibers erfolgen, das waren seinerzeit Beamte, denn der Netzbetreiber hieß Deutsche (Bundes-)Post und war eine staatliche Behörde.

Die Liberalisierung des Endgerätemarktes brachte die Wahlfreiheit bei Anbietern und Endgeräten. Bei Routern, welche die Signale aus der Leitung zum Kunden "aufbereiten" und nutzbar machen, gibt es wieder Forderungen, dass nur Router oder Endgeräte, die dem jeweiligen Netzbetreiber gefallen oder von ihm geliefert wurden, verwendet werden dürfen.

Da spielt die Angst mit, dass an der Hotline Kunden um Hilfe bitten könnten, wenn ihr für den Netzbetreiber unbekannter XY-Router nicht sofort funktioniert. Der Netzbetreiber, der sich seine Anlagen mühsam zusammengezimmert hat und "betet", dass alles läuft, hat keine Zeit, Lust, Geld oder Ressourcen, um sein Netz so aufzustellen, dass es mit allen Endgeräten funktioniert und dass er notfalls herausfinden kann, warum es nicht funktioniert und was da geändert werden muss oder was beim Kunden falsch eingestellt ist.

Sollte die Bundesnetzagentur den Wünschen der Netzbetreiber nach Einschränkungen nachgeben, wäre das ein gewaltiger Rückschritt.

Netzbetreiber und Gerätehersteller sollten sich zusammensetzen und schauen, ob das Regelwerk von ITU oder ETSI noch Lücken aufweist und gemeinsam mithelfen, dass es klar definierte Normen gibt, welche den Anschluss und Service auch künftig vereinfachen. Netzbetreiber, die sich "übernommen" haben und merken, dass sie es mit zu wenig Personal nicht schaffen, sollten sich ernsthaft überlegen, ob eine Zusammenarbeit mit einem anderen größeren oder ähnlichen Netzbetreiber nicht Vorteile für sich und die Kunden brächte.

Auch die Verbraucherzentralen finden wenig schlüssige Argumente, warum es Einschränkungen bei der Routerwahl geben sollte.

Quelle; teltarif
 
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