Ein US-Bundesgericht in Massachusetts hat die gegen den wegen Urheberrechtsverstößen verurteilten Joel Tenenbaum verhängte Strafe von in Höhe von 675.000 US-Dollar (derzeit rund 538.000 Euro)
Richterin Rya Zobel hat nun Tenenbaums Antrag auf eine Neuauflage seines Verfahrens zurückgewiesen. Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben. Zudem liege sie eher am unteren Ende der bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen möglichen Geldstrafen (750 bis 150.000 US-Dollar pro Song). Auch das Limit für für Verstöße ohne Vorsatz sei nicht überschritten (bis zu 30.000 US-Dollar pro Song).
Zuletzt hatte Tenenbaum den Obersten Gerichtshof der USA
Quelle: heise.de
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(PDF-Datei). Ein Geschworenengericht hatte Tenenbaum im Jahr 2009
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, 30 Songs illegal heruntergeladen und über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitet zu haben.Richterin Rya Zobel hat nun Tenenbaums Antrag auf eine Neuauflage seines Verfahrens zurückgewiesen. Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben. Zudem liege sie eher am unteren Ende der bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen möglichen Geldstrafen (750 bis 150.000 US-Dollar pro Song). Auch das Limit für für Verstöße ohne Vorsatz sei nicht überschritten (bis zu 30.000 US-Dollar pro Song).
Zuletzt hatte Tenenbaum den Obersten Gerichtshof der USA
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, weil die Höhe des Schadensersatzes seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Der Supreme Court hatte jedoch abgelehnt, ihn anzuhören. 2010 gelang es Tenenbaum vor Gericht eine Senkung der Geldstrafe auf 67.500 US-Dollar zu
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, 2011 wurde diese Entscheidung jedoch wieder in einem von Sony angestrengten Berufungsverfahren
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und die alte Strafe wieder in Kraft gesetzt. Quelle: heise.de