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PC & Internet Causa Tenenbaum: 675.000 Dollar für 30 Songs

Joel Tenenbaum ist der wahrscheinlich berühmteste Filesharer der Welt. Der Student, der im Jahr 2004 insgesamt 30 Musikstücke über P2P-Netzwerke heruntergeladen hat und von der US-Musikindustrie verklagt worden ist, muss nun womöglich doch 675.000 Dollar Strafe zahlen.

Wie '
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' berichtet, geht der langjährige Rechtsstreit zwischen der Recording Industry Association of America (RIAA) und Joel Tenenbaum in die nächste Runde. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob eine Strafe in dieser Höhe angemessen ist oder nicht.

Tenenbaum wurde vor fast zehn Jahren beim Download von urheberrechtlich geschützter Musik erwischt. Wie viele andere wurde er damals von der RIAA verklagt. Doch während sich andere mit der Musikindustrie außergerichtlich geeinigt haben, entschloss sich Tenenbaum, den Rechtsstreit bis zum Ende durchzuziehen.

Ende 2009 wurde er von einem Gericht zur Zahlung einer
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an die großen Plattenfirmen verurteilt. Etwa ein halbes Jahr später
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jedoch auf ein Zehntel des ursprünglich verhängten Betrags.

Doch die RIAA ließ nicht locker und legte Berufung ein, dieser wurde Ende 2011 auch stattgegeben. Somit gilt wieder die ursprüngliche Strafhöhe von 675.000 US-Dollar. Damit ist die Geschichte aber (wohl noch länger) nicht vorbei: Tenenbaum legte seinerseits erneut Berufung ein.

Unterstützt von einem Team rund um den Harvard-Professor Charles Nesson bittet Tenenbaum das Gericht, die verhängte Strafe von 22.500 Dollar pro Song auf das Minimum (750 Dollar pro Song) zu reduzieren. Die RIAA stellte sich bei der Verhandlung vergangenen Freitag naturgemäß dagegen.

Die Musikindustrie bekommt nun aber Rückendeckung vom US-Justizministerium. Dieses erklärte in einem '
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', dass die Argumente der Rechtsvertreter von Tenenbaum in diesem Fall nicht zutreffen würden. Das "Department of Justice" ist der Ansicht, dass über die Minderung der Strafhöhe zum derzeitigen Zeitpunkt bzw. Stand des Verfahrens nicht entschieden werden kann.

Wie TorrentFreak schreibt, ist es unklar, warum sich das Justizministerium nun auf die Seite der RIAA schlägt, die Webseite verweist aber darauf, dass mittlerweile fünf Anwälte, die zuvor für die RIAA tätig waren, nun für das US-Ministerium arbeiten. Fortsetzung folgt bestimmt.
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Quelle: WinFuture
 
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