Urteil über Rundfunkgebühr auf PCs verschoben
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs und Smartphones wurde nach der gestrigen Verhandlung auf den kommenden Mittwoch verschoben.
Ursprünglich wurde erwartet, dass die Richter bereits im Anschluss an die gestrige Anhörung eine Entscheidung mitteilen. Nach einer Sitzung von dreieinhalb Stunden kündigten sie die Urteilsverkündung nun aber für den 27. Oktober an.
In dem Verfahren werden die Klagen von zwei Anwälten und einem Studenten verhandelt. Diese fochten eine allgemeine Abgabe auf internetfähige Geräte an, die nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, sondern nur zum Arbeiten eingesetzt werden.
Die ausschließlich theoretische Möglichkeit, auf entsprechende Angebote zuzugreifen, rechtfertige ihrer Ansicht nach keine Gebührenpflicht. Die Anwälte der Sendeanstalten rechtfertigten das Gebührenmodell aber damit, dass insbesondere jüngere Anwender zunehmend nur noch ihren Rechner für den Empfang von Content der öffentlich-rechtlichen Sender einsetzen und immer häufiger kein separates Radio oder Fernsehgerät mehr besitzen.
Bisher wurde das Thema bereits mehrfach in Einzelfällen behandelt - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun eine allgemeine Entscheidung treffen.
Quelle: winfuture
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs und Smartphones wurde nach der gestrigen Verhandlung auf den kommenden Mittwoch verschoben.
Ursprünglich wurde erwartet, dass die Richter bereits im Anschluss an die gestrige Anhörung eine Entscheidung mitteilen. Nach einer Sitzung von dreieinhalb Stunden kündigten sie die Urteilsverkündung nun aber für den 27. Oktober an.
In dem Verfahren werden die Klagen von zwei Anwälten und einem Studenten verhandelt. Diese fochten eine allgemeine Abgabe auf internetfähige Geräte an, die nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, sondern nur zum Arbeiten eingesetzt werden.
Die ausschließlich theoretische Möglichkeit, auf entsprechende Angebote zuzugreifen, rechtfertige ihrer Ansicht nach keine Gebührenpflicht. Die Anwälte der Sendeanstalten rechtfertigten das Gebührenmodell aber damit, dass insbesondere jüngere Anwender zunehmend nur noch ihren Rechner für den Empfang von Content der öffentlich-rechtlichen Sender einsetzen und immer häufiger kein separates Radio oder Fernsehgerät mehr besitzen.
Bisher wurde das Thema bereits mehrfach in Einzelfällen behandelt - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun eine allgemeine Entscheidung treffen.
Quelle: winfuture