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Übersetzer ins spanische gesucht

Siam

Hacker
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29. April 2008
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Hallo,

ich habe leider den Sachverhalt, daß mein Onkel gestorben ist und einer der gesetzlichen Erben in
Costa Rica lebt. Ich versuche mit ihm über Google Translator zu kommunizieren, daß funktioniert aber
nicht wirklich.

Vielleicht könnte ja bitte jemand einen Text dazu schreiben. Also es geht darum, daß der Miterbe
zum Konsulat muss und die Erbschaft ausschlagen soll. Weil sonst bekommen wir keinen Erbschein
und haben hier heftige finanzielle Probleme. Es lässt sich beispielsweise die Wohnung nicht kündigen
und jeden Tag kommen mehr und mehr Kosten zusammen. Ich habe schon alles probiert, aber der
kapiert das nicht.

Vielen Dank!
 
Du brauchst für solche vorgänge einen vereidigten übersetzer. Schriftstücke werden sonst nicht anerkannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ab zum Notar/Rechtsanwalt damit.

Gruß

Gesendet von meinem Xiaomi POCOPHONE F1 mit Tapatalk
 
Es soll niemand meine Schriftstücke anerkennen, sondern der Costa Ricaner soll zum Konsulat und das Dokument
von denen zur Ausschlagung unterschreiben.

Wie soll denn der in Costa Rica zu einem Notar? Der versteht doch anscheinend gar nicht, was er machen soll.
 
Hi,

klar gibt's da auch einen Notar (sind gleichzeitig auch immer RA meine ich).

Das kostet halt was, wenn da auch noch ein Dolmetscher dabei sein muss.

Gruß

Gesendet von meinem Xiaomi POCOPHONE F1 mit Tapatalk
 
Der Costa Ricaner schreibt mir, daß sie alt und arm seien. Von daher kann ich mir einen Notar schon abschminken.
Wenn der kostenlos zum Konsulat kann, warum soll er dann zu einem teuren Notar?

Man muss dem doch erst mal erklären, daß die Gläubiger schon mit geöffnetem Messer vor mir sitzen.
 
Und warum sollte er auf ein „ nicht amtliches“ schreiben reagieren? Es muss doch rechtssicher dargelegt werden, dass er aus der erbschaft nichts zu erwarten hat.
Warum sollte er Dir das einfach glauben?
 
Weil er großes Interesse hat, irgendwann nach Deutschland zu kommen und seine Verwandtschaft kennenzulernen.
Wir in Deutschland haben komplett die Kosten der Beerdigung seines Vaters übernommen.
Ich würde deshalb mal sagen, daß man demjenigen schon ein wenig Glauben schenken kann, der die Beerdigungs-
kosten von vielen Tausend DM übernommen hat.

Wie soll man den rechtssicher darlegen, daß er aus der Erbschaft nichts zu erwarten hat?
Die Bank gibt keine Auskunft. Auch ich weiß nicht wieviel Geld da ist!
 
Weil er kein Geld hat mögliche Schulden zu bezahlen, falls das Erbe aus Schulden besteht.
 
Kannst Du ihm rechtssicher garantieren, dass nur schulden da sind?
P.S Schlag Du doch aus und alles ist gut!
 
Nein. Kann er mir garantieren, daß ich mein Geld wieder bekomme, das ich vorstrecke?
Du kennst den kompletten Sachverhalt gar nicht.
Ich müsste erst mal eine Stunde beschreiben, wie der Sachverhalt überhaupt ist.
Dabei suche ich nur einen Übersetzer!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mal davon abgesehen das die DM seit fast 2 Jahrzehnten Geschichte ist würde mich ein Vorstrecken solcher Summen eher darin bestärken nicht zu verzichten. Wer (mit Verstand) gibt solche Summen aus um dann Schulden zu erben?
 
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