AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung
NICHT MIT SKY TELEFONIEREN !! wegen Thema Hardware und Pairing.
Sky will keine Beweise und am Telefon dumm quatschen.
Zur Info: Das Musterschreiben ist notwendig, um Sky alle wichtigen Vertragsinfos zukommen zu lassen und alle Argumente. Wenn Sky (wie fast immer) nicht reagiert, ist nun der Weg frei für Musterschreiben 2:
https://www.digital-eliteboard.com/414391-pairing-trotz-smartcard-post3022949.html#post3022949
Man fordert UNTER VORBEHALT ein kostenloses Sky-Modul an, weil der eigene bisher zugelasserne Receiver HD 1000 plötzlich nicht mehr zugelassen ein soll (doch das ist natürlich Unsinn).
Mit dem kostenlosen Sky-Modul guckt man Sky (evt. auf einem passenden Linuxreceiver ohne PIN/Aufnahmesperre) bis zur rechtlichen Klärung (Klage auf Freischaltung der V14 für eigenen Receiver).
Ein Schreiben hatte ich vorgestern gepostet, bei dem eine V14 eines Kunden freigeschaltet wurde und Sky einräumt, dass der HD 1000 weiterhin sky-zertifiziert sei:
https://www.digital-eliteboard.com/417903-urteil-pairing-post3040197.html#post3040197
Irgendwelche Homepage-Seite von Sky hat rechtlich keine Relevanz, die kann Sky jeden Tag ändern. Was zählt, sind Vertrag inkl. AGB, wenn wirksam vereinbart. Gelten bei Dir die AGB? Bei telefonischen Verlängerungen in der Regel nicht, siehe Auftragsbestätigung!
Also freiwillig ändert Sky nichts, auf Wunder müssen wir hier nicht warten. Handeln müssen wir.
So wichtige Fragen, welches Empfangsgerät ich verwenden darf, muss im Vertrag (inkl. AGB) geregelt sein. Dort müsste in 1.1.1 erklärt werden, welche Geräte zugelassen sind, technische Vorgaben oder Receiver mit Zertifikat "Geeignet für premiere/sky" oder ähnlich. Ein Link zu einer Homepage oder eine Telefon-Info-Hotline sind auch okay. Nur der Satz "müssen von Sky zugelassen sein" reicht nicht, zumal Sky ja bis Sommer 2015 jedes Gerät zugelassen hat, niemals nach Modell oder Seriennummer fragte.
AGB sind immer kundenfreundlichst auszulegen, unklare, nicht ausreichend bestimmte AGB-Klauseln sind schlicht ungültig (§ 305c BGB).
Der HD 1000 wird bei Zweitkartenbestellung über "Abo erweitern - Zur Technikbestellung" ja noch akzeptiert, ist weiterhin zugelassen sogar für neue Verträge, also erst Recht für die laufenden Verträge. Da muss Sky Änderungen 1 Jahr vorher ankündigen. Noch hat Sky dies gegenüber Hersteller, Kunden und Handel nicht bekannt gegeben. Noch gibt es Kunden, die im Jahr 2016 neue Verträge mit der Seriennummer des HD 1000 ohne Leihgerät abschlossen. Also widerspricht sich Sky selbst mit seiner Homepage. Vodafone TV Center fehlt da auch, also sowieso unvollständige Homepage. Wie gesagt, wen interessiert, was Sky auf seiner Homepage ändert.
Amtsgericht Eutin entschied am 15.03.2016: "Wer eigenes Gerät bei Vertargsschluss vereinbarte, kann dies bis Laufzeitende auch nutzen!"
Änderungen der Geräte gelten dann zum neuen Vertrag bei Verlängerung, wenn dies in der Auftargsbestätigung steht: "Der Kunde ist verpflictet, ein Leihgerät von Sky zu nutzen"
Nicht veräppeln lassen. Sky-Modul unter Vorbehalt mit Musterschreiben bestellen, ohne Kosten, dann Recht mit Fachmann einfordern. Läuft.