josef.13
Boardveteran
Karlsruhe – Sie haben anderen Menschen großes Leid zugefügt. Sie saßen dafür im Gefängnis. Aber zu lang. Und dafür bekommen diese vier Sexualstraftäter jetzt Schmerzensgeld.
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg vier früheren Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld wegen zu langer Unterbringung im Gefängnis zahlen muss.
Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz zu.
Die vier früheren Straftätern bekommen jeweils bis zu 73 000 Euro. Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.
Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
Hintergrund: Dieter L. (61), Peter W. (55), Günter G. (64) und Hans-Peter W. (55) wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafen weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen.
2009 beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch, dass nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Auch das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Einschätzung im Mai 2011 an.
In der mündlichen Verhandlung im März hatte der Vorsitzende Richter Eberhard Lang angedeutet, dass ein Anspruch der vier Männer im Alter zwischen 55 und 64 Jahren wegen „rechtswidrigen Freiheitsentzugs“ bestehen dürfte.
Das Pilotverfahren hat Signalcharakter für bundesweit mehrere Dutzend Betroffene.
Quelle: bild.de
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg vier früheren Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld wegen zu langer Unterbringung im Gefängnis zahlen muss.
Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz zu.
Die vier früheren Straftätern bekommen jeweils bis zu 73 000 Euro. Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.
Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
Hintergrund: Dieter L. (61), Peter W. (55), Günter G. (64) und Hans-Peter W. (55) wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafen weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen.
2009 beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch, dass nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Auch das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Einschätzung im Mai 2011 an.
In der mündlichen Verhandlung im März hatte der Vorsitzende Richter Eberhard Lang angedeutet, dass ein Anspruch der vier Männer im Alter zwischen 55 und 64 Jahren wegen „rechtswidrigen Freiheitsentzugs“ bestehen dürfte.
Das Pilotverfahren hat Signalcharakter für bundesweit mehrere Dutzend Betroffene.
Quelle: bild.de