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Sexverbrecher bekommen Schmerzensgeld

josef.13

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Karlsruhe – Sie haben anderen Menschen großes Leid zugefügt. Sie saßen dafür im Gefängnis. Aber zu lang. Und dafür bekommen diese vier Sexualstraftäter jetzt Schmerzensgeld.

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg vier früheren Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld wegen zu langer Unterbringung im Gefängnis zahlen muss.

Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz zu.

Die vier früheren Straftätern bekommen jeweils bis zu 73 000 Euro. Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.

Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.

Hintergrund: Dieter L. (61), Peter W. (55), Günter G. (64) und Hans-Peter W. (55) wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafen weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen.

2009 beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch, dass nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Auch das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Einschätzung im Mai 2011 an.

In der mündlichen Verhandlung im März hatte der Vorsitzende Richter Eberhard Lang angedeutet, dass ein Anspruch der vier Männer im Alter zwischen 55 und 64 Jahren wegen „rechtswidrigen Freiheitsentzugs“ bestehen dürfte.

Das Pilotverfahren hat Signalcharakter für bundesweit mehrere Dutzend Betroffene.

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Quelle: bild.de
 
ne is klar, und die haben auch noch recht ??? :emoticon-0179-headb das tut doch schon weh
und RTL zeigt das auch noch im TV die sollen doch dirkt eine anleitung geben
von RTL damit jeder Verbrecher Geld bekommt wenn er ne Frau vergewaltigt
und dafür ab wandert.

Es ist zum Kotzen was in Deutschland abgeht....
 
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fehlt nur noch gleich im urteil festsetzen, das diese 500 euro nicht bei HARTZ4 angerechnet werden dürfen.
diese männer haben schwere straftaten begangen ,das sollte immer im vordergrund stehen.
haben früher mal ein paar mark in den grossen topf eingezahlt,wenn überhaupt und nun wollen sie es gut verzinst
wiederhaben.
wenn dieses urteil durchgeht ......kann man nur hoffen,das sie für die "zuviel" im knast verbrachten jahre auch zur kasse gebeten werden.
zwecks kost und logie auf staatskosten,dagegen werden sie dann auch wieder klagen.
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und bei rückfall gleich zwangssterilisation !!!! ob erneute opfer dieser typen dann auch soviel schmerzensgeld bekommen???
hab ich irgendwas verpasst,oder hab ich den grossen gong nicht gehört was ist hier bloss los im diesem land.....:aha:
 
so eine schande.....

und was ist mit den Opfern ????
am Besten die Gelder gleich an die Opfer als Entschädigung abführen wenn schon denn schon ..
 
ich frag mich was ist das für eine Rechtssprechung bei uns da werden so
Menschen vom Gericht verurteilt und bekommen dann von einen anderen
Gericht noch je 500 € Belohnung weil sie Frauen vergewaltigt haben.

Wenn das Schuhle macht in Deutschland sind unsere Kinder und Frauen aber
arm dran, dann brauchen wir so leute nicht mehr weg sperren weil die haben ja
eh mehr rechte und bekommen auch noch eine Belohnung weil sie ein Verbrechen
begangen haben armes Deutschland.
 
Auf die Gefahr hin , daß ich mich hier ungeliebt mache , ich sehe das so:
Die Medien in Deutschland haben sich seit einigerzeit auf das Thema Sicherungsverwahrung eingeschossen. Warum wird hier der geneigte Leser mit der Gesamthöhe der Entschädigungszahlen geködert , 230000 klingt halt besser als 70000 , denkt mal nach. Dies Sexualverbrecher haben ihre Strafe abgesessen und wurden nachträglich zu Sicherungsverwahrung verurteilt, nicht mehr und nicht weniger wurde vom EU Gericht für Menschenrechte bemängelt. Die angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung ist der Knackpunkt und mit Recht meiner Meinung nach. Es geht nicht an das sich eine Gesellschaft unliebsamer Elemente auf die Art entledigt. Das könnte dazu führen das wir es uns zu einfach machen mit diesen Elementen. Einfach wegschließen ist keine intelligente Lösung. D.h. nicht ,daß ich dafür bin, daß man diese Menschen auf die Gesellschaft einfach losläßt. Aber entweder sind sie bei Urteilsverkündung unheilbar krank und gehören in eine psychoklinik mit der Aussicht nach Maßgabe von Ärzten wieder freizukommen , sei es nach 10 /20 oder mehr Jahren oder nie wiel sie unheilbar sind ,oder sie sind verantwortlich für ihre Taten und werden zu Gefängnis verurteilt und sitzen ihre Stafe ab und nach der Strafe haben sie ihre Schuld an der Gesellschaft abgetragen. Ob sie ihre Schuld an den Opfern ihrer Taten damit abgetragen haben ist nicht die Frage , denn zum Glück leben wir nicht in einer alttestammentarischen Gesellschaft die Auge um Auge fordert. Wie etwa in Saudi Arabien mit Hand abschlagen oder anderen Grausamkeiten. Oder die Todesstrafe ( bedenkt immer man könnte den falschen richten und man kann das nicht rückgangig machen ) Über Länge und Höhe von Strafen kann man streiten. 15 Jahre für Mord halte ich für zu wenig. Also wenn man Menschen verurteilt dann sofort bei Urteilsverkündung Sicherheitsverwahrung anordnen und das Problem ist aus der Welt.

mfg psychotie
 
...und alles blind akzeptieren was das Recht uns vorschreibt ? Lieber nicht...
 
Kritik am Urteil zur Sicherungsverwahrung

25.04.2012

Berlin (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zum Schmerzensgeld für zu Unrecht sicherungsverwahrte Straftäter ist auf Kritik gestoßen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (55, CSU) sagte der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe): «Der deutsche Steuerzahler muss schon für die Überwachung dieser Verbrecher zahlen. Jetzt soll ihnen auch noch eine hohe Entschädigung gezahlt werden. Diese Entscheidung kann der Normalbürger nicht verstehen. Die Opfer dieser perversen Gewalttäter fühlen sich verhöhnt.»

Herrmann sagte der in Berlin erscheinenden Tageszeitung «Die Welt»: «Einige der vier Männer stehen heute noch unter Beobachtung der Polizei. Sie werden also als hoch gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft. Hier werden die Verhältnisse auf den Kopf gestellt».

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte «Bild.de»: «Bei dem Urteil dreht sich mir der Magen um, aber es entspricht der bisherigen Rechtsprechung. Das Geld wäre allerdings bei den Opfern als verspätete Wiedergutmachung besser aufgehoben gewesen.»

Jörg-Uwe Hahn (FDP), Hessens Justizminister und Vorsitzender der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern, verteidigt das Urteil. Hahn sagte «Bild.de»: «Deutschland muss akzeptieren, dass in den Jahren 1998-2004 schlicht Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Dafür müssen wir jetzt teuer nachsitzen.»

Quelle: internetcologne.de
 
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Darum geht es, ums Grundsätzliche, nicht mehr und nicht weniger!!! Euch Alle würde ich gerne sehen, wenn Eure Urteile im Nachgang verschärft werden würde, da geht es nicht um die Straftat. Nehmt Euch mal die norwegischen Opfer von Breivik als Vorbild. Die gestehen einem Monster sogar noch eine mündliche Verteidigung und Rechtfertigungsmoeglichkeit zu.

Gruß
claus13
 
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