Schleichwerbung bei RTL2 - Kabel1 gerügt
Zwei deutsche TV-Sender sind am Dienstag wegen Schleichwerbung von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gerüffelt worden.
Gleich zwei Sendungen von RTL2 wurden beanstandet. In einem Beitrag der Nachrichten kam es zu einem Verstoß gegen die Werberichtlinien: So wurde in einem Einspieler über die Einrichtungsmesse "IMM Cologne 2010" berichtet und vorwiegend eine Möbelkollektion mit Preis und Hersteller vorgestellt, die von RTL2 vertrieben wird. Ein Fall von Schleichwerbung war offenbar auch die auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration einer Ausgabe der RTL2-Musiksendung "The Dome".
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK auch Kabel1 gerügt. Zwei Sendungen des "Nightquiz" wurden wegen irreführender Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigem Aufbau von Zeitdruck beanstandet. Der Sender gehört zum Fernsehkonzern ProSiebenSat.1. Das gilt auch für Sat.1, das mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid scheiterte. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergebe die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens, hieß es.
Auch im Hörfunk beanstandete die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen des Betreibers 2255media verstießen unter anderem gegen das Verbot der Irreführung.
Quelle: magnus.de
Zwei deutsche TV-Sender sind am Dienstag wegen Schleichwerbung von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gerüffelt worden.
Gleich zwei Sendungen von RTL2 wurden beanstandet. In einem Beitrag der Nachrichten kam es zu einem Verstoß gegen die Werberichtlinien: So wurde in einem Einspieler über die Einrichtungsmesse "IMM Cologne 2010" berichtet und vorwiegend eine Möbelkollektion mit Preis und Hersteller vorgestellt, die von RTL2 vertrieben wird. Ein Fall von Schleichwerbung war offenbar auch die auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration einer Ausgabe der RTL2-Musiksendung "The Dome".
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK auch Kabel1 gerügt. Zwei Sendungen des "Nightquiz" wurden wegen irreführender Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigem Aufbau von Zeitdruck beanstandet. Der Sender gehört zum Fernsehkonzern ProSiebenSat.1. Das gilt auch für Sat.1, das mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid scheiterte. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergebe die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens, hieß es.
Auch im Hörfunk beanstandete die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen des Betreibers 2255media verstießen unter anderem gegen das Verbot der Irreführung.
Quelle: magnus.de
Zuletzt bearbeitet: