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OLG hebt Kartellamtsbeschluss zu Unitymedia Kabel BW auf

Das Bundeskartellamt muss den 2012 erfolgten Zusammenschluss der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW erneut prüfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den ursprünglichen Kartelamtsbeschluss zu der Fusion am Mittwoch aufgehoben. Ohne erneute Prüfung müsste die Fusion rückgängig gemacht werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Beschluss des Bundeskartellamts zur Fusion von
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und
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heute aufgehoben und damit der Beschwerde von
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und der
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stattgegben. Dies berichtet das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER am Mittwochmorgen (14. August 2013). Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Kartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen, nicht geeignet, die durch die Fusion entstandene Verstärkung der marktbeherrschende Stellung, die
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auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukommt, hinreichend zu kompensieren.

Die Beschwerde auf die Entscheidung des OLG wurde nicht zugelassen. Sollte das Bundeskartellamt oder eine der anderen beteiligten Parteien darauf verzichten, auf die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, müssten die Kartellwächter noch einmal prüfen, ob die Fusion von
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und Unitymedia unter geänderten Bedingungen freigegeben werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen wieder entflochten werden.

Quelle: Digitalfernsehen

Kabel BW-Übernahme durch Unitymedia vorerst gerichtlich gestoppt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, mit welcher dieses Ende 2011 die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die zur Liberty Holding gehörenden Unitymedia gestattet hatte. Das Gericht gab damit den Beschwerden von Netcologne und Deutscher Telekom statt. Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Bundeskartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren.

Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.

Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das Bundeskartellamt können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum BGH einlegen.

Verbleibt es bei der Entscheidung des OLG, müsste das Bundeskartellamt erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.

Quelle: areadvd
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: OLG hebt Kartellamtsbeschluss zu Unitymedia Kabel BW auf

Interessanter Wandel. Mich macht es etwas stutzig das es so lang gedauert hat und nun diese Entscheidung kam. Dennoch bleibt es nun spannend was da passiert.
 
AW: OLG hebt Kartellamtsbeschluss zu Unitymedia Kabel BW auf

Wenn man denkt, dass UM außer dem Sonderkündigungsrecht auf die digitale Verschlüsselung frei empfangbarer Fernsehsender, den Exklusivanspruch in Verträgen mit Großkunden und auf den Eigentumsanspruch an den Netzen in den Gebäuden verzichtet hat, muss da bezüglich Kartellrecht einiges im Argen liegen.

Übrigens mal wieder ein interessantes Phänomen: Kaum meldet josef eine Nachricht auf dem DEB ziehen 20 andere Dienste nach :D :good:

Gruß

Fisher
 
OLG: "Kabel BW hätte Unitymedia in NRW angreifen können"

Die Grundlage zur Fusion von Unitymedia und Kabel BW ist am Mittwoch mit einem Gerichtsurteil wieder gekippt worden. Dem OLG Düsseldorf zufolge hätte Kabel BW als unabhängiger Netzbetreiber in den kommenden Jahren zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für Unitymedia in dessen Stammgebieten in Nordrhein-Westfalen werden können.

Nachdem das OLG Düsseldorf bereits im Juni Zweifel geäußert hatte, wurde der Kartellamtsbeschluss zur Fusion von
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und
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. Als Begründung für das Urteil sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen, dass durch die Fusion mit
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BW ein potentieller Mitbewerber für Unitymedia vom Markt genommen wurde. So geht das Gericht davon aus, dass ein unabhängiger Netzbetreiber
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innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre in der Lage wäre,
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in dessen Stammgebiet in Nordrhein-Westfalen und Hessen direkte Konkurrenz zu machen. Demnach hätte die Fusion beider Unternehmen eine bestehende Marktbeherrschende Stellung verfestigt. In einem solchen Fall sei ein Zusammenschluss jedoch vom Kartellamt zu untersagen.

Zudem hätte das Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung zu wenig Augenmerk auf die regionalen Kabelmärkte gelegt und den deutschen Kabelnetzmarkt zu sehr als einen großen zusammenhängenden Markt angesehen. Die eingeräumten Sonderkündigungsrechte hätten zudem nicht dazu geführt, dass Konkurrenten von Unitymedia oder Kabel BW bei den Wohnungsbaugesellschaften zum Zuge kamen. Dadurch hätten sich diese als wirkungslos erwiesen.

Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt bereits im Dezember 2011 sein "Ok" für die Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW gegeben. Die Zusage zur Fusion, die im Zuge der Übernahme von Kabel BW durch den internationalen Kabelkonzern Liberty Global durchgeführt wurde, konnte damals nur aufgrund weitreichender Zusagen genehmigt werden. So hatte sich Unitymedia bereit erklärt, die sogenannte Grundverschlüsselung für die frei-empfangbaren Privatsender aufzuheben. Zudem wurden den großen Wohnungsbaugesellschaften Sonderkündigungsrechte eingeräumt und auf Exklusivklauseln zu verzichten.

Während das Bundeskartellamt zum damaligen Zeitpunkt die Auffassung vertrat, diese Zusagen würden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses in ausreichendem Maße kompensieren, gingen sie Unitymedias Konkurrenten - insbesondere der
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und
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- nicht weit genug. Sie klagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Unitymedia Kabel BW will Fusions-Urteil nicht kampflos hinnehmen

Mit seinem am Mittwoch gefällten Urteil hat das OLG Düsseldorf die Fusion von Unitymedia Kabel BW wieder auf wackelige Füße gestellt. Der Kabel-Anbieter hat nun angekündigt, mit allen Mitteln um eine Beschwerde gegen den Beschluss kämpfen zu wollen.

Das am Mittwoch gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ein harter Schlag für den Kabelnetzbetreiber
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Kabel BW. Denn der zuständige Richter hob den Beschluss des Bundeskartellamts von 2011 hinsichtlich der Fusion auf. Der Grund: Kabel BW hätte nach Ansicht des Gerichts als unabhängiger
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in den kommenden Jahren zu einer
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in dessen Stammgebieten in Nordrhein-Westfalen und Hessen werden können. Durch die Fusion sei dieser Wettbewerb aber verhindert worden.

Eine Beschwerde von Seiten Unitymedia
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BWs ließ das Gericht nicht zu - ein Umstand, den der Kabelanbieter aber nicht hinnehmen will. "Wir kündigen an, dass wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden, um gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen", zitierte die "Welt" eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch auf ihrem Online-Portal. Die Bundesrichter sind nun die einzige Option für Unitymedia
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, sich gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf zur Wehr zu setzen.

Sollten diese allerdings die Ansicht der Düsseldorfer Richter teilen und den Kartellamtsbescheid ebenfalls aufheben, müsste entweder die Kartellwächter den Fall noch einmal aufrollen oder der Konzern müsste die Fusion rückgängig machen. Letzteres scheint für Unitymedia Kabel BW allerdings keine wirkliche Option zu sein. Sollte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss erneut prüfen und weitere Auflagen machen, scheint Unitymedia lieber diese Pille schlucken zu wollen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
FRK zu UMKBW-Urteil: Erhebliche Auswirkungen auf andere Fusionen

Laut dem Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation wird sich das Urteil in der Unitymedia-Kabel-BW-Fusion wird sich nicht nur auf die beiden Kabelanbieter, sondern auch auf alle künftigen Fusionen auswirken. Der FRK rechnet sogar mit erheblichen Folgen.

Für
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BW war das am Mittwoch verkündete Urteil ein harter Schlag: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Fusions-Genehmigung des Bundeskartellamts für die bereits vollzogene Zusammenlegung der beiden Kabelanbieter auf und stellt das ganze Unternehmen damit wieder auf wackelige Füße. Doch diese Entscheidung wird nicht nur für die unmittelbar Betroffenen Folgen haben, sondern auch für alle künftigen Fusionsverfahren - davon geht zumindest der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) aus, wie dieser am Donnerstag mitteilte.

Wir begrüßen sehr das Urteil des OLG Düsseldorf, die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch Unitymedia zu stoppen, weil es die Tatsche berücksichtigt, dass die vom Kartellamt bei der Zulassung geforderten Auflagen in der Praxis kaum erfüllt wurden", erklärte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte. Es habe sich mittlerweile gezeigt, dass Unitymedia seine Marktmacht zulasten der regional und lokal tätigen Mittelständler aus Handwerk und Wohnungswirtschaft ausnutze, sodass mittelständige Kabelanbieter immer häufiger aus dem Markt gedrängt würden, wie es weiter hieß.

Für den Fachverband ist das Urteil daher ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Interessen von unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreibern künftig mehr berücksichtigt werden. "Der FRK erwartet in den kommenden Prozessen beziehungsweise bei einer Neuverhandlung der Fusion vor dem Kartellamt die Berücksichtigung dieser Erfahrungen und geht von erheblichen Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die anstehenden Fusionsverfahren von
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und
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beziehungsweise
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und
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aus", wie Labonte weiter ausführte.

Wie es im Fall von Unitymedia
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weitergeht, steht bisher noch nicht fest. Das OLG Düsseldorf hat eine Beschwerde von Seiten des Kabelanbieters nach dem Urteil nicht zugelassen. Doch das Unternehmen hat bereits angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Man wolle mit "allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden, um gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen", so eine Konzern-Sprecherin.

Sollten die obersten Richter das Urteil des OLG bestätigen, gibt es für Unitymedia Kabel BW zwei Optionen: Die Fusion rückgängig machen oder eine erneute Prüfung durch die Kartellwächter, die sicherlich weitere Auflagen zur Folge haben wird.

Mit den geplanten
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sowie
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kündigen sich bereits zwei weitere Verfahren an, die sich erheblich auf den deutschen Markt auswirken dürften. Sollten die Kartellwächter nun tatsächlich noch einmal nachlegen, wäre es zumindest denkbar, dass sich die Erfolgsaussichten für die beiden Übernahmen keineswegs verbessern.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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