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IPTV Neue Smart-TV-Regel: Sender-Reihenfolge muss ab Werk mit ARD, RTL und Co. beginnen

Bestimmte Programme müssen auf dem Smart-TV leicht auffindbar sein: Anbieter von Fernsehern mit Internetzugang in Deutschland sollen ihre Übersichtsseiten dem Staatsvertrag anpassen.

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Hintergrund ist, dass Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert für den Zuschauer einfach zugänglich sein sollen. Die Bundesländer hatten das per Staatsvertrag beschlossen, die zuständigen Medienregulierer veröffentlichten am Donnerstag eine Empfehlungsliste zur Anordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen auf Benutzeroberflächen.

Ein Auszug aus der empfohlenen Sortierung von Bewegtbildangeboten: Die Reihenfolge beginnt mit ARD, ZDF, RTL, Sat.1, ProSieben und Vox. Es folgt das auf das jeweilige Bundesland zugeschnittene ARD-Landesprogramm wie zum Beispiel Bayerischer oder Hessischer Rundfunk. Es schließen sich Nachrichtensender an, dann weitere Sparten-Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sender und private Programme.

Empfohlene Smart-TV-Sender-Reihenfolge beginnt mit ARD, ZDF, RTL, Sat.1, ProSieben, Vox und einem Dritten Programm

Die (Smart-TV-)Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen neben Bewegtbild auch Hörfunk und Internetangebote wie zum Beispiel Mediatheken. Anbieter von Benutzeroberflächen sollen das Ganze innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Auf der veröffentlichten Gesamtliste von privaten Anbietern sind fast 300 Programme aufgeführt. Sie reichen von kleinen lokalen Radioprogrammen bis hin zu großen privaten TV-Sendern. Die Öffentlich-Rechtlichen gehören ebenfalls zu den Sendern, die die Kriterien erfüllen.

Die Listen sind auch deshalb wichtig, weil für Medienhäuser die eigene Sichtbarkeit im Netz sehr relevant ist. Das Ganze hat auch mit Reichweite und mit Aussichten auf Werbeerlöse als eine tragende Säule für private Medien zu tun.

Frist von sechs Monaten

Bei der Länder-Regelung geht es um den Überbegriff Public Value, also um den gesellschaftlichen Wert eines Angebots. Für Public-Value-Inhalte kommen zum Beispiel Kriterien wie der zeitliche Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen infrage oder Angebote, die barrierefrei für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sind.

Der Vorstandsvorsitzende des Verbands Privater Medien (Vaunet), Claus Grewenig, sagte: „Die Listen zeigen neben der allgemeinen Vielfalt im privaten Rundfunk eindrucksvoll auch die spezifischen Public-Value-Leistungen der privaten Medien in ihrer ganzen Breite, sowohl im Radio als auch TV.“ Der Erfolg der Smart-TV-Auffindbarkeitsregelungen werde sich zugleich erst in der Praxis zeigen.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte: Maßgeblich für den Erfolg der eigenen Angebote sei neben der Hochwertigkeit des Programms auch, „dass unsere Angebote überall leicht auffindbar sind und alle Menschen erreichen“.

Quelle; digitalfernsehen
 
Seid doch froh das ihr beiden zu den 0,1% der deutschen gehört, die das System durchschaut haben und ihr über den dingen steht. Die anderen sortieren sich die Sender dann einfach so wie sie die selber brauchen.
 
Ich lasse diese Sender auch immer ganz vorne. Natürlich könnte ich Sie auch nach hinten schieben aber dann fehlt mir meine natürliche Grundwut um entspannt über den Tag zu kommen.
 
sagen wir mal so

solange die das so machen ist es auch kein problem wenn ich es später selbt ändern kann

in dem moment wo ich es nicht mehr ändern kann wie ich will ist das einfach ein zwang den keiner so einfach akzeptieren wird
 
Bei den neueren LG TV kann man die Senderliste auf einen USB Stick speichern und am PC bearbeiten.

Und danach wieder auf den TV zurück übertragen.

Das sortieren der Senderliste am TV ist wirklich eine Katastrophe.

Gruß

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