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L!x

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19. Juni 2012
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Hallo Leute,

kurz zu mir:

Ich bin 21 Jahre alt, habe mit 15 ne Ausbildung (3Jahre) zum Fachinformatiker gemacht und dann 2 Jahre voll gearbeitet. Letzes Jahr (2015) im März habe ich dann gekündigt und mich aufs Technische Berufskolleg beworben. Habe dem Amt das so gemeldet und eine 3 Mon. sperre erhalten. Die Vollzeitschule ist nun Mitte Juli fertig. Danach möchte ich Informatik studieren. (Ab Okt. 16)

1) Wann sollte ich mich nun wieder Arbeitsuchend melden?
2) Ich habe bereits für mitte August bis zum Anfang Studium Arbeit. Soll ich denen das gleich sagen?
3) Auf welche Art von ALG habe ich anspruch, wie viel % vom alten Bruttolohn ist das?

Sonstige Tipps? Ich danke euch :)
 
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1) laut gesetzten sofort
2) ja
3) war da nicht etwas mit 60% - 65% , oder wurde es schon wider verändert ?
 
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Jetzt sofort oder direkt am Tag der Zeugnisübergabe?
 
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normale weise 3 monate bevor du arbeitslos wirst , soltest du dich schon anmelden
 
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Hi,

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Sofort!

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Alles andere wäre Betrug.

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ALG1 1Jahr lang, 65% des Gehalts davor (im Schnitt), danach Hartz4...

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Jetzt, dann hast Du auch ggfs. keinen Geldmangel!


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nach BKFHT ALG beziehen

OT on
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Genau so haben Die Das bei mir, schon vor über 25 Jahren gemacht (allerdings 6 Monate), mit der Begründung, ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Seitdem habe ich den Laden nicht mehr betreten (müssen).
OT off

Wünsche viel Erfolg beim Studium. Kann leider nichts Gesetzliches beitragen.

MfG
 
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