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Matrixx legt Bescherde bei Kartellamt ein

heise.de:

10.10.2008 14:26
Kabelnetzprovider und Premiere sollen marktbeherrschende Stellung missbrauchen

Die
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aus dem hessischen Liederbach, die Digital-TV-Empfänger der Marken Dream Multimedia, Vantage Digital und ElanVision vertreibt und mit dem Modell "NanoXX" unter eigenem Namen einen HDTV-tauglichen DVB-Receiver anbietet, hat angekündigt, beim Bundeskartellamt eine Untersuchung wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu beantragen. "Wir kritisieren, dass die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel Baden-Würtemberg sowie der Pay-TV-Anbieter Premiere einen freien Wettbewerb im Handel mit Set-Top-Boxen verhindern", so Matrixx-Geschäftsführer Marcel Hofbauer in einer Mitteilung.

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Konkret geht es um die seit Jahren gängige Praxis der Kabelnetzprovider und des Pay-TV-Senders, lediglich Verträge mit Kunden zu schließen, die den Kauf eines "zertifizierten Receivers" nachweisen können. Dies geschieht beispielsweise durch Nennung der sogenannten Premiere-Seriennummer im Abo-Antrag; diese ist wiederum nur auf Geräten zu finden, die den offiziellen Segen des Pay-TV-Senders haben.
Tatsächlich stören sich aber nicht wenige Anwender nach dem Kauf daran, wie streng die zertifizierten Receiver "Dienst nach Vorschrift" tun – besonders wenn es um das Anfertigen von Aufnahmen geht: So reagieren die offiziellen Empfänger auf von Premiere im DVB-Datenstrom mitgesendete Kopierschutzsignale und aktivieren an ihrem analogen Videoausgang passend dazu den Makrovision-Schutz, der Kopien (beispielsweise mit einem DVD-Recorder) unterbindet. Zertifizierte Modelle mit Festplatte rücken ihre Aufnahmen ebenfalls nicht heraus; eine eventuell vorhandene USB-Schnittstelle ist Servicezwecken vorbehalten. Humax hat bei seinem iPDR-9800 sogar die Hälfte der per Hardware gegen freien Zugriff gesicherten 160-GByte-Festplatte für das Push-VoD-Angebot "Direkt+" des Pay-TV-Senders reserviert. Für deutsche Heimcineasten mit einem Faible für hochaufgelöste Fernsehbilder, die mangels Alternativen derzeit kaum um ein Abo der Premiere-HDTV-Programme herumkommen, gibt es bislang nicht einmal zertifizierte Modelle mit integrierter Harddisk oder Festplatten-Anschluss.
Wer einen Digital-TV-Receiver für den Empfang von Bezahlfernsehen sucht, bekommt neben Modellen mit offiziellem Premiere-Siegel aber auch unzählige sogenannte "CI-Receiver" mit attraktiven Funktionen angeboten, die sich mit einem Conditional Access Module (CAM) – allen voran Mascoms "Alphacrypt" – samt gültiger Nagravision-Abokarte recht einfach zum Pay-TV-Empfang überreden lassen. Zu diesen Modellen zählt auch der NanoXX-Receiver von Matrixx Systems, der sich bei Anschluss einer USB-Festplatte in einen DVB-Recorder verwandelt.
Nach eigenen Angaben hatte der hessische Hersteller über Kundenrückmeldungen erfahren, dass die Kabelnetzbetreiber und der Pay-TV-Anbieter den Abschluss eines Abonnements ihres Angebotes mit der Begründung verwehren, es dürften keine "Fremdgeräte" verwendet werden. "Das stellt eine direkte Einschränkung des freien Wettbewerbs dar", ist sich Hofbauer sicher. Um beim Bundeskartellamt die Sachlage darlegen zu können, werde mit Unterstützung von Rechtsexperten derzeit ein entsprechender Schriftsatz ausgearbeitet.
Premiere ist laut eigenen Angaben aus medienpolitischen Gründen gezwungen, auf den Einsatz zertifizierter Receiver zu bestehen. Nur so sei vor allem die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften zu gewährleisten. Mascom-Chef Heinz Gruber argumentiert dagegen, dass das Alphacrypt-Modul ab Werk mit aktiviertem Jugendschutz ausgeliefert wird. Dieser ließe sich zwar dauerhaft deaktivieren – allerdings eben nur bei gesteckter Abo-Karte und erst durch Eingabe der Original-PIN. Die Jugendschutzsicherung würde daher laut Gruber erst vom Kunden selbst deaktiviert, weshalb Premiere rechtlich aus dem Schneider wäre.
Auch das gerne vorgetragene Argument, die Zertifizierung stelle einen Schutz vor der unrechtmäßigen Weitergabe von Pay-TV-Mitschnitten dar, will Hofbauer nicht gelten lassen. Schließlich könne es nicht angehen, alle Kunden unter einen Generalverdacht zu stellen. Tatsächlich gehe es den meisten Anwendern schlicht und einfach darum, überhaupt Mitschnitte für den eigenen Gebrauch anzufertigen – "was heute schwieriger ist als zu Zeiten des VHS-Videorecorders", so Hofbauer gegenüber heise online.
Das Bundeskartellamt hat bereits vor einigen Wochen die Ermittlungen gegen die genannten Unternehmen wegen des Verdachts der Behinderung des Wettbewerbs auf dem Kabel- und Pay-TV-Markt eingeleitet. Die Behörde prüft, inwiefern die technische Ausstattung der mit den eigenen Spezifikationen gespeisten Boxen anderer Hersteller zur Wettbewerbsbehinderung führt. Außerdem wird untersucht, ob alternative Kabelnetzbetreiber auf die vorhandenen Set-Top-Boxen in den Haushalten zurückgreifen können oder ob der Marktzutritt mit den eigenen Boxen der großen Anbieter behindert wird.
Matrixx Systems will mit ihrem Antrag die bereits laufende Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die Kabelnetzbetreiber sowie Premiere unterstützen. "Sicherlich werden sich unserer Anzeige weitere deutsche Hersteller digitaler Set-Top-Boxen anschließen", prognostiziert Hofbauer und ergänzt: "Wir möchten alle Hersteller dazu aufrufen, sich unserem Antrag anzuschließen, um der Notwendigkeit einer zeitnahen Untersuchung durch die Behörde Ausdruck zu verleihen." (nij/c't)
 
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