Laut Oberlandesgericht Hamm kann ein Internetnutzer mit Kindern, die auf das Internet zugreifen können, nicht nach Filesharing-Abmahnungen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (22 W 60/13), dass ein Internetnutzer nicht wegen Filesharings verklagt werden kann, wenn es minderjährige Kinder im Haushalt gibt, die unkontrolliert auf den Internetzugang zugreifen können. Das berichtet der Rechtsanwalt
Die Entscheidung passe zur Rechtsprechung des Jahres 2013 und es sei zu hoffen, dass sie konsequent von weiteren Oberlandesgerichten fortgeführt werde. Bei Klagen nach Filesharing-Abmahnungen sei die Situation für die klagenden Rechteinhaber nicht mehr "so rosig" wie früher, erklärte Ferner.
Der Bundesgerichtshof
Quelle: golem
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werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (22 W 60/13), dass ein Internetnutzer nicht wegen Filesharings verklagt werden kann, wenn es minderjährige Kinder im Haushalt gibt, die unkontrolliert auf den Internetzugang zugreifen können. Das berichtet der Rechtsanwalt
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. Das Urteil wurde bereits im November 2013 verkündet.Die Entscheidung passe zur Rechtsprechung des Jahres 2013 und es sei zu hoffen, dass sie konsequent von weiteren Oberlandesgerichten fortgeführt werde. Bei Klagen nach Filesharing-Abmahnungen sei die Situation für die klagenden Rechteinhaber nicht mehr "so rosig" wie früher, erklärte Ferner.
Der Bundesgerichtshof
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(I ZR 74/12), dass sich technisch nicht versierte Eltern keinen IT-Experten ins Haus holen müssen, um Klagen wegen möglichen Filesharings ihrer Kinder zu vermeiden. Eltern müssen ihre Kinder zwar belehren, ohne konkreten Anlass aber nicht überwachen. Sie haften also nicht, wenn sie zuvor die Nutzung etwa von Tauschbörsen verboten haben. Es ging in dem Prozess um die Frage, welche Aufsichtspflichten Eltern gegenüber einem 13-Jährigen haben, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll.Du musst dich
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die Familie mit drei Kindern im Alter von 13, 15 und 19 Jahren eine Abmahnung von vier großen Musiklabels bekommen. Sie wurde zur Zahlung von 2.380 Euro Abmahnkosten und 3.000 Euro Schadensersatz aufgefordert. Der Abmahnung war ein Strafverfahren vorausgegangen, bei dem eine Hausdurchsuchung stattfand und der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt wurde, auf dem sich die Filesharing-Clients Morpheus und Bearshare sowie 1.147 Musikdateien befanden. Der Sohn soll eingeräumt haben, illegales Filesharing betrieben zu haben.Quelle: golem