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Keine Aussetzung der Hartz IV Regelsatzklagen

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Hartz-IV-Regelleistungsklagen: Landessozialgericht Hessen hat entschieden: Sozialgerichte dürfen Hartz IV Regelsatz-Klageverfahren nicht aussetzen

Der vormalige Kläger der Hartz-IV Regelsatzklage am Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege (Urteil Az.: BVerfG 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010), hat seit Januar 2011 weitere vier neue Klagen zu den niedrigen und verfassungswidrig bemessenen Hartz IV-Regelleistungen beim Sozialgericht Kassel laufen.

Das Sozialgericht Kassel, beim dem nicht nur Regelleistungsklagen von Kallay, sondern auch mindestens zwei weitere Klagen von Betroffenen vorliegen, kam laut des Klägers auf die Idee, die Klageverfahren, die auf eine umfassenden Sachverständigen Stellungnahme des Dipl. Kaufmanns Rüdiger Böker aus Osnabrück beruhen, mit der Begründung auszusetzen, dass beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Richtervorlage des Sozialgerichts Berlins betreffend der Regelleistungen des SGB II seit Januar 2011 anhängig sei.

Kallay und seine Anwälte der Kanzlei Scot Möbius aus Mühlhausen in Thüringen vertraten jedoch eine andere Rechtsauffassung und legten beim Landessozialgericht Hessen Beschwerde ein. „Heute halte ich die Entscheidung des LSG Hessen in Händen: das Sozialgericht Kassel darf nicht aussetzen“, so Kallay.

„Der Kläger hat zutreffend geltend gemacht, dass nicht absehbar ist, ob das Bundesverfassungsgericht mit den in der Klageschrift vorgebrachten Argumenten befasst ist. Insbesondere kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die individuelle Betroffenheit des Klägers des Sozialgerichts Berlin zugrundeliegenden Verfahrens gleichermaßen dargestellt gegenüber den Klägern des vorliegenden Verfahrens ist.“, heißt es in dem Beschluss des Landessozialgerichts Hessen (AZ: L6 AS 490/12 B).

Demnach muss nun entweder der Klage statt zugeben werden oder das Gericht muss diese abweisen, damit die nächste Instanz, das Landessozialgericht Hessen anberufen werden kann. Möglich ist auch, dass das Sozialgericht Kassel eine eigene Richtervorlage anhand des Klagevortrages beim Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Hartz IV Regelsatz 511 Euro

Quelle: gegen-hartz



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