Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

HOT Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Weil er illegal Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland verkauft hatte, wurde ein 50-Jähriger aus Recklinghausen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun drohen ihm hohe Schadensersatzforderungen.

Ein Cardsharing-Betreiber aus dem Raum Recklinghausen wurde vom Amtsgericht Bochum zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Wie das Gericht gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte, hatte der 50-Jährige über einen Cardsharing-Ring illegale Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky an 463 Personen verkauft. Die Kunden des Verurteilten hatten laut Urteil 120 Euro im Jahr für ihre Zugänge zu Sky gezahlt und diese somit wesentlich günstiger erhalten, als mit einem regulären Abo.

Aufgeflogen war der illegale Vertrieb von Pay-TV-Zugängen durch einen anonymen Brief. Vor Gericht legte der Beschuldigte schließlich ein umfassendes Geständnis ab, sodass sich die Richter schließlich für eine Bewährungsstrafe und die Verhängung einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro entschieden.

Doch auf den Beschuldigten könnten nun weitere Schadensersatzforderungen zukommen. Wie das Gericht in seinem Urteil feststellte, entstand Sky durch das illegale Treiben ein Schaden von rund 430 000 Euro. Dem Fiskus sei durch die illegalen Nebeneinkünfte des 50-Jährigen in Höhe von etwa 143 000 Euro zudem ein Steuerschaden von rund 34 000 Euro entstanden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Naja, was heißt er hat es verdient,
er zahlt seine 7.000 Vertrag-Strafe laut AGB 2.1.3 (und sky führt diese anteiligen Steuern ab), und 3.000 für Anwälte.
2.000 für das Gericht und ist vorbestraft. (Bewährung wenn ich es richtig deute ist nur eine Abmahnung)
Am Ende hat er ein Plus auf dem Konto (von diesem Jahr).
Bei der Anzahl der User, ab >100 könnte man auch ans Einsitzen nachdenken.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

...das hat er nicht!
Das ist ja nur der Strafprozess!
Richtig an die Brieftasche geht's im Zivilprozess, das werden seine paar "erwirtschafteten" Scheine bei weitem nicht ausreichen!
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Nee das ist Quatsch, geltend machen können sie vor dem Landgericht nur entgangenen Gewinn, keine Abopreise.
Sie können zwar in der Klage aufführen, aber, Abo - Kosten = entgangener Gewinn. Dafür müssen sie auch Ihre gesamte Kalkulation offen legen und dokumentieren über etliche Jahre läuft sowas, dann steht noch im Raum die von sky selbst rausgegebenen AGB 2.1.3 die bei gewerbsmässigen Betrug 7.000 vorsehen.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

... regulärerAbopreis - Abgaben und Steuern = Gewinn

Die 7000.00 Euro sind die Strafe, nicht die Wiedergutmachung.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Strafe waren 2.000

7.000 laut AGB 2.1.3 kommen noch hinzu als Pauschale im ZPO,
er kann die eigentlich ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht schon überweisen, um weitere Kosten für Ihn zu vermeiden.

Schwierig ist ja auch, bei Firmen die praktisch keinen Gewinn erwirtschaften, den entgangenen nachzuweisen.
Wenn sk* sagt, wir haben pro Abo 1,- Gewinn, dann ist schon viel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

..."""Schwierig ist ja auch, bei Firmen die praktisch keinen Gewinn erwirtschaften, den entgangenen nachzuweisen."""

Was ist denn das für ein Blödsinn?
Sie können die Einnahmen sehr wohl nachweisen, und zu mehr sind sie auch nicht verpflichtet.
Damit weisen sie nach welche Einnahmen ihnen entgangen sind.
Was sie dann mit den Einnahmen machen ist ganz allein ihre Sache.
Sie sind ja nicht verpflichtet den Gewinn auszuweisen.

Sag ich doch, Strafe vom Strafgericht + Strafandrohung durch AGB = Gesamtstrafe

Aber noch längst nicht das was auf ihn vorm Zivilgericht zukommt, wenn der Himmel ihn da verklagt.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Ja Einnahmen sind aber nicht relevant, nur entgangener Gewinn kann eingeklagt werden.
Für die 463 User hatten sie halt keine Aufwendungen und kein Personal benötigt, der Himmel hat sich auch diese Kosten erspart.
Klingt etwas krass, ist aber so. (Also abzüglich des vom Himmel ersparten Betrages.)
Deswegen kann immer nur entgangener Gewinn eingeklagt werden.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

...Sky muss ja auch noch Steuern zahlen, und die zahlt man ja bekanntlich bevor man den Gewinn verprasst.

Der reine Gewinn bleibt übrig nachdem ich alle Unkosten, Steuern, Versicherungen, Abgaben etc. entrichtet habe.

Dann kann ich ja ein Unternehmen bedenkenlos bescheissen, nur weil ihre Kalkulation darauf aufgebaut ist keinen Gewinn zu erwirtschaften, wie z.B. gemeinnützige Vereine, und Institutionen.
Ohne das ich befürchten muss von denen auf Schadenersatz verklagt zu werden.
Darauf würde ich es nicht ankommen lassen!

Außerdem würde kein Unternehmen der Welt seine Kalkulation offenlegen, dann könnten sie ja der Konkurrenz gleich ihre komplette Buchhaltung zur Verfügung stellen!
Etwas, was das Geschäft mehr schädigen würde könnte ich mir kaum vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Als Firma bist halt immer der Doofe, der von allen Seiten getreten, beschissen und mit Auflagen belegt wird, da kannst nichts dran ändern.
Am Ende schaffen die meisten Chefs auch das Umfeld gut zu gestalten, egal wie die Kontos aussehen und Probleme lauern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

...bin kein Jurist, nur glaube ich nicht dass das so einfach abgeht, wäre doch direkt eine Einladung für andere.
 
Sky: Prozesse gegen Cardsharing-Betreiber und -Nutzer

Schlechte Zeiten für Cardsharing-Betreiber in Deutschland: Gleich in drei Fällen kam es in den vergangenen Wochen zu Verurteilungen, weil Personen illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatten. Auch den Nutzern der Angebote droht zum Teil eine Strafverfolgung.

Bereits Anfang Februar hatte DIGITAL FERNSEHEN über einen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Dieser war vom Amtsgericht Recklinghausen wegen des Verkaufs illegaler Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Nun sind zwei weitere Fälle bekannt geworden, in denen es zur Aushebelung größerer Cardsharing-Netzwerke kam.

Wie die Audiovisuell Anti Piracy Alliance am Freitag mitteilte, gab es in den vergangenen Wochen demnach auch in München und Pforzheim Urteile gegen die Betreiber von illegalen Pay-TV-Ringen, die Zugänge zu Sky Deutschland angeboten hatten. So wurde ein Beschuldigter im München zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 1700 Euro verurteilt. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Cardsharing-Fälle im Einverständnis mit den Nutzern der illegalen Angebote erfolgt seien, weshalb nun auch diesen rechtliche Verfahren drohen. Erste Verurteilungen von Nutzern seien dabei bereits erfolgt. In einem weiteren Fall, der vor dem Amtsgericht Pforzheim verhandelt wurde, kam es zur Verurteilung eines Cardsharing-Betreibers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

"Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass sowohl das Anbieten illegaler Pay-TV-Zugänge als auch die Nutzung illegaler Angebote die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich ziehen", erklärte Andreas Rudloff, Vice President für Platform-Services und Security bei Sky Deutschland zu den Fällen. Sky selbst will in Fällen, in denen es zu Verurteilungen von Cardsharing-Betreibern gekommen ist, auch
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Pay-TV-Anbieter gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärt, dass dies zum üblichen Vorgehen in solchen Fällen gehöre.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Ja so ist das wenn es schlecht läuft. Kann nicht sagen ob es den Anschlußinhaber über die Störerhaftung greift.
Sonst ist schwer zu ermitteln wer zu dem Receiver gehört bei fam. Aussageverweigerung Recht.

Am einfachsten Payserver Angebote vermeiden. Mit jedem zusätzlichen Client auf dem Server steigt das Risiko.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

Hi

Na jaaa..... wer sagt denn, dass alles , die am Payserver gehangen haben, auch ein offiziellea Abo abgeschlossen hätten ?

Das nur auf den entgangenen Gewinn bezogen.
 
AW: Illegales Pay-TV: Gericht verurteilt Cardsharing-Betreiber

...das spielt dabei überhaupt keine Rolle!
Oder wird ein Autodieb der einen A8 klaut geringer bestraft wie einer der einen kleinen Fiat klaut.
Der A8 Dieb hätte sich ja nie so ein Auto gekauft.
 
Zurück
Oben