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Hartz IV: Bestattungskosten nur nach Prüfung

TV Pirat

Elite Lord
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Hartz IV: Bestattungskosten werden nur nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen


Beantragt ein Hartz IV-Betroffener die Kostenübernahme für die Beerdigung eines Verwandten, zu dessen Bestattung er verpflichtet ist, muss er einen Fragenkatalog, in dem der Nachlass des Verstorbenen sowie die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers überprüft werden, ausfüllen und dem Sozialhilfeträger vorlegen.

Leichnam liegt bis heute im Kühlhaus
Das Sozialgericht Heilbronn erließ am 23. Mai 2012 einen Beschluss (Aktenzeichen: S 11 SO 1578/11 ER) in einem ungewöhnlichen Eilverfahren. Nachdem die Mutter einer Hartz IV-Bezieherin am 10 Dezember 2012 verstorben war, ließ sie die Leiche noch am selben Tag von einem Bestattungsunternehmen abholen und ins Kühlhaus bringen, wo sich die Verstorbene bis heute befindet. Laut Angaben der Klägerin würden für die Kühlhauslagerung täglich 19 Euro anfallen.

Nach fünf Tagen stellte die Frau beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Feuerbestattung ihrer verstorbenen Mutter, ohne dabei nähere Angaben zum Sachverhalt zu machen. Jedoch legte sie dem Antrag eine Kostenauflistung des Bestatters bei. Bereits am darauf folgenden Tag erhielt die Klägerin eine Aufforderung des Sozialhilfeträgers, einen beigefügten Fragenkatalog auszufüllen, in dem unter anderem die Vermögenssituation der Antragsstellerin sowie der Nachlass der Verstorbenen abfragt wurden. Der Fragenkatalog sollte ausgefüllt werden, um prüfen zu können, inwieweit der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist.

Die Betroffene reagierte jedoch nicht auf das Schreiben des Sozialhilfeträgers. Stattdessen beantragte sie beim Sozialgericht Heilbronn eine einstweilige Anordnung, um den Sozialhilfeträger zu verpflichten, die Kosten in Höhe von knapp 2.700 Euro zu übernehmen. Darüber hinaus beschwerte sich die Frau beim Landrat darüber, dass bisher noch keine Kostenübernahme erfolgt ist.

Gericht entschied, Sozialhilfeträger muss Beerdigungskosten nicht übernehmen
Das Sozialgericht Heilbronn lehnte den Eilantrag der Frau mit der Begründung ab, dass sie dem Sozialhilfeträger keinerlei Möglichkeit gegeben hätte, die Kostenübernahme zu prüfen. Die Hartz IV-Empfängerin hätte den Fragenkatalog zu ihren Anspruchsvoraussetzungen ausfüllen müssen, um eine Prüfung zu ermöglichen. Es bestehe auch dann keine Ausnahme, wenn sich die Leiche bereits im Kühlhaus befinde und dafür Kosten anfallen. Ein Rechtsschutzbedürfnis sei nicht vorhanden, da die Frau ihren möglicherweise zustehenden Anspruch ohne gerichtliche Hilfe durchsetzen könne. Sie müsse dafür nur umgehend den Fragenkatalog des Sozialhilfeträgers beantworten, um diesem Gelegenheit zu geben, möglichst schnell über ihren Antrag zu entscheiden.

Die Prozessbevollmächtigte der ALG II-Bezieherin hat bereits mitgeteilt, sie plane eine Beschwerde beim Landessozialgericht in Stuttgart einzulegen. Der Fragenkatalog würde unabhängig davon beantwortet werden.

Quelle: gegen-hartz
 
Was soll am Verhalten des Sozialhilfeträgers falsch sein? Einzig die Vorgehensweise. Man sollte erst die Kosten übernehmen und dann prüfen, und wenn kein Anspruch besteht, das Geld zurückfordern, was dann aber wieder höhere Kosten, für die Behörde, zur Folge hätte.

MfG
 
Ich verstehe auch nicht, warum die Frau den Fragekatalog nicht sofort ausgefüllt hat. Auch hätte ich bestimmt nicht fünf Tage gewartet mit der Antragsstellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Du hast vollkommen Recht! Da habe ich ein wichtiges Wort vergessen :emoticon-0179-headb. Werde es gleich korrigieren.
 
Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Wenn sie gleich eigenmächtig
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handelt, muss sie die Konsequenzen tragen.

Als mittelloser HVI Empfänger würde ich in meinem Namen niemals Niemanden für irgendwas beauftragen.
 
In Betracht sollte man mal ziehen, dass die Tochter, die osten übernommen hätte, wenn die Mutter über das “Vermögen“ verfügen würde.

Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass beide Personen NICHT Vermögens waren, so dass die Beantragung der Übernahme der Kosten durch die Tochter folgerichtig war.
Auch wenn diese sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, was den Ablauf der Beantragung betrifft.



Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
Leider ist es auch so, dass das Geschäft mit dem Tod knallhart geführt wird. Die Hinterbliebenen befinden sich oftmals in einem emotionalen Ausnahmezustand. Das wird gnadenlos von Geschäftemachern unter den Bestattern ausgenutzt. So tätigt man schnell eine unbedachte Unterschrift und gerät in eine Kostenfalle.
 
so nun mal anders, meine Frau geht abends zu Bett am nächsten Morgen stelle
ich fest meine Frau ist Tot, ich ruf den Notarzt der stellt den Tot fest z.b. Herz versagen
so Totenschein ist da.

Nun lasse ich meine Frau da liegen und fahre mit dem Bus zum Amt :kez_03: und stelle erst mal
einen Antrag das die Kosten für die Beerdiegung vom Amt übernomen wird, das dauert in
der Regel schon so 14 Tage :JC_hmmm: soll ich meine Frau nun da 14 tage liegen lassen bis sich das Amt
mal bemüht ? wir wissen alle wie das jobcenter arbeitet wenn sie dann mal arbeiten.

Ich finde das ganze nur lächerlich und kann nur hoffen das keiner von uns hier je in diese lage kommt,
der Tot ist eine trauriege sache und da muß schnelle hilfe her.

gruß TV Pirat
 
Der Arzt wir niemals Deine tote Frau bei Dir liegen lassen. Das darf er gar nicht.
Ich würde auch nicht den Hausarzt dazu rufen sondern gleich einen Notfall Bereitschaftsarzt. Eventuell muss noch entschieden werden, ob eine Autopsie notwendig ist zur Klärung der Todesursache.
 
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