Bei verschiedenen deutschen Kabelanbietern waren die Privatsender erst einige Jahre später im digitalen Standard verfügbar als über Satellit. Diese eigentlich frei empfangbaren und werbefinanzierten Sender werden bei jenen Anbietern jedoch künstlich verschlüsselt und es wird eine Smartcard hierfür benötigt. Darüber hinaus werden für diese eigentlich kostenlos verfügbaren Sender auch noch zusätzliche Gebühren fällig. Diese sogenannte Grundverschlüsselung wird von vielen Zuschauern, die Interesse an digitalem Fernsehen haben, als Ärgernis betrachtet und gerne als "Grundlosverschlüsselung" verspottet. Durch diese künstliche Verschlüsselung gehen die eigentliche Vorteile des Kabelfernsehens, vor allem das Betreiben beliebig vieler Geräte an einem Anschluss, verloren. Möchte man in einem Haushalt auf mehreren Fernsehern die Privatsender digital sehen, so benötigt man auch mehrere Smartcards, was zusätzliche Kosten verursacht.
Doch nun könnte die für viele Zuschauer ärgerliche Grundverschlüsselung im digitalen Kabel auf dem Prüfstand stehen. Laut Auskunft des Medienmagazins "DIGITAL INSIDER" hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet, bei dem überprüft werden soll, ob die Grundverschlüsselung überhaupt legitim sei. Darüber hinaus laufen beim Kartellamt zur Zeit auch anderweitige Verfahren gegen deutsche Kabelnetzbetreiber. (
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Doch nun könnte die für viele Zuschauer ärgerliche Grundverschlüsselung im digitalen Kabel auf dem Prüfstand stehen. Laut Auskunft des Medienmagazins "DIGITAL INSIDER" hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet, bei dem überprüft werden soll, ob die Grundverschlüsselung überhaupt legitim sei. Darüber hinaus laufen beim Kartellamt zur Zeit auch anderweitige Verfahren gegen deutsche Kabelnetzbetreiber. (
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